Arbeitsverträge sind zwingend ab dem 1.8.2022 anzupassen
Arbeitgeber sind ab dem 1.8.2022 verpflichtet, bei einem Neuabschluss von Arbeitsverhältnissen ihre Arbeitsverträge anzupassen. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen sind die ArbeitnehmerInnen entsprechend zu informieren. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,00 EUR geahndet werden.