Die neue Corona-Insolvenzantragsfrist bei Überschuldung
Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist, die im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen wurde, galt zunächst nur bis zum 30.09.2020.

Seit seinem erfolgreichen Abschluss des Studiums an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit dem ersten juristischen Examen im Jahr 2021, unterstützt Jonas Risch HÄRTING Rechtsanwälte als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Team „Corporate Data“. Bereits seit Dezember 2017 arbeitete er –zunächst als studentischer Mitarbeiter neben dem Studium- in den Bereichen IT und Datenschutz, sowie im Gesellschaftsrecht. Seinen Universitären Schwerpunkt absolvierte er im Bereich „Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts“ in der Vertiefung des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Seit Dezember 2021 leistet er sein Referendariat in Hamburg ab.