BGH: Kein Widerrufsrecht bei Online-Kauf von Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle
Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.7.2022 entschieden, dass beim Online-Kauf von Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle, welche als Kommissionärin des Veranstalters handelt, kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB besteht. Es greift im vorliegenden Fall die Ausnahmeregelung des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
