31. August 2021
von Max Adamek, Julian Raeder und weiteren
Der EuGH hat am 16.7.2020 erneut ein wegweisendes Urteil für den Grundrechtsschutz von Unionsbürgern gesprochen und das von der Kommission mit den USA verhandelte Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ für nichtig erklärt (EuGH, Urt. v. 16.7.2020 – C-311/18). Für Unternehmen, die auf Dienste von US-Anbietern zurückgreifen, kommt großer Handlungsbedarf zu.