Das neue Transparenzregister: Was muss für Gesellschaften beachtet werden?
Das am 10.06.2021 vom Bundestag verabschiedete Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) ist bereits am 01.08.2021 in Kraft getreten. Seitdem hat sich gezeigt: Gravierendste und damit praxisrelevanteste Änderung ist das Entfallen der Mitteilungsfiktion (§ 20 Abs. 2 GwG a.F.), nach der Unternehmen nach altem Recht nicht meldepflichtig waren, soweit sich die notwendigen Informationen aus anderen öffentlichen Registern – wie etwa dem Handelsregister – ergaben.