§ 421 ZPO- Oder: wie gelingt mir die Beweisführung durch Urkunden beim Gegner?
Der Beibringungsgrundsatz ist einer der elementaren Prozessmaximen im Zivilverfahren. Danach ist es grundsätzlich Aufgabe jeder einzelnen Partei, die für sie günstigen Tatsachen vorzutragen und zu beweisen. Was ich behaupte, muss ich also im Notfall auch beweisen können.
