Klimaberichterstattung in der Schweiz auf Eis: Was bedeutet das für Unternehmen?
Klimaschutz, Menschenrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten gewinnen zunehmend an Bedeutung – auch in der Schweizer Gesetzgebung. Der Bundesrat hat sich zur nachhaltigen Unternehmensführung positioniert und strebt eine Weiterentwicklung der nationalen Regulierung an, die mit den Entwicklungen in der EU Schritt hält. Doch was bedeutet das konkret für Schweizer Unternehmen?
Nachhaltigkeit ist längst kein Nischenthema mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil moderner Unternehmenskommunikation. Immer mehr Firmen präsentieren sich als „grün“, „klimaneutral“, «CO₂-neutral», «netto null» oder „nachhaltig“. Doch nicht jede dieser Botschaften ist seriös und kann für bare Münze genommen werden. Viele Konsumentinnen und Konsumenten fühlen sich durch sogenannte „Greenwashing“-Strategien getäuscht, da oftmals Umweltaussagen verwendet werden, die kaum nachweisbar oder sogar irreführend sind. Hier setzt der neue Art. 3 Abs. 1 lit. x des Schweizerischen Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an, der nun klare Regeln für klimabezogene Aussagen schafft.
Die FINMA schafft in einer Aufsichtsmitteilung Klarheit über den Umgang mit Staking-Dienstleistungen.
Die Unternehmen haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Statuten an das neue Recht anzupassen. Wir zeigen Ihnen, welche Anpassungen Sie in Ihren Statuten vornehmen und folglich für die nächste GV beachten sollten.
Cybersicherheit bleibt ein heißes Thema: Ransomware-Attacken und andere Angriffe auf IT-Infrastrukturen sind weiter auf dem Vormarsch. Die Unsicherheit in Unternehmen wird eher größer. Die folgende Checkliste für Geschäftsleitung...
In den letzten Monaten sind eine Vielzahl an neuen Produkten auf shop.haerting.de eingestellt worden.
Das OLG Köln hat ein gegen den IDO ergangenes Urteil vom LG Köln aufgehoben und die Zahlungsforderungen des Klägers abgewiesen.
Nachdem in den ersten zwei Artikeln die bisherige und die künftige Regulatorik dargestellt wurden, gibt der Schlussartikel dieser Trilogie nun einen Ausblick, wie sich ICOs wohl künftig unter MiCA entwickeln werden.
Im heutigen, zweiten Teil dieser Artikel Trilogie wird die künftige Regulatorik unter MiCA dargestellt.
ICOs wurden zu Beginn als „Revolution“ und „the next big thing“ gefeiert. Der bisher größte ICO (EOS der Firma Block.one) brachte 4,2 Mrd. Dollar ein. Doch Zahlen belegen, dass der Hype um ICOs wieder abgenommen hat und Unternehmen sich wieder den klassischen, regulierteren Finanzierungsformen zuwenden. Gründe dafür werden u.a. im hohen Risiko für Investoren aufgrund der mangelnden Regulatorik gesehen. Nun hat die EU mit MiCA einen regulatorischen Rahmen für Kryptowerte geschaffen, dessen erklärtes Ziel es ist, ICOs zu fördern und damit eine Erweiterung der Finanzierungsquellen für Unternehmen zu erreichen. Wie werden ICOs in Zukunft geregelt werden? Und ist MiCA die Chance für die EU, eine Vorreiterrolle in der Kryptoregulierung einzunehmen und ICOs zu einem festen Bestandteil der Finanzierungslandschaft zu verhelfen?
Das neue Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in der Schweiz in Kraft. Für Kapitalgesellschaften gelten flexiblere Organisations- und Kapitalvorschriften, wie die Einführung des Kapitalbandes oder die virtuelle Generalversammlung.