Die FINMA gibt ein Update zu Staking-Dienstleistungen
Die FINMA schafft in einer Aufsichtsmitteilung Klarheit über den Umgang mit Staking-Dienstleistungen.
Die FINMA schafft in einer Aufsichtsmitteilung Klarheit über den Umgang mit Staking-Dienstleistungen.
Die Unternehmen haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Statuten an das neue Recht anzupassen. Wir zeigen Ihnen, welche Anpassungen Sie in Ihren Statuten vornehmen und folglich für die nächste GV beachten sollten.
Cybersicherheit bleibt ein heißes Thema: Ransomware-Attacken und andere Angriffe auf IT-Infrastrukturen sind weiter auf dem Vormarsch. Die Unsicherheit in Unternehmen wird eher größer. Die folgende Checkliste für Geschäftsleitung...
In den letzten Monaten sind eine Vielzahl an neuen Produkten auf shop.haerting.de eingestellt worden.
Das OLG Köln hat ein gegen den IDO ergangenes Urteil vom LG Köln aufgehoben und die Zahlungsforderungen des Klägers abgewiesen.
Nachdem in den ersten zwei Artikeln die bisherige und die künftige Regulatorik dargestellt wurden, gibt der Schlussartikel dieser Trilogie nun einen Ausblick, wie sich ICOs wohl künftig unter MiCA entwickeln werden.
Im heutigen, zweiten Teil dieser Artikel Trilogie wird die künftige Regulatorik unter MiCA dargestellt.
ICOs wurden zu Beginn als „Revolution“ und „the next big thing“ gefeiert. Der bisher größte ICO (EOS der Firma Block.one) brachte 4,2 Mrd. Dollar ein. Doch Zahlen belegen, dass der Hype um ICOs wieder abgenommen hat und Unternehmen sich wieder den klassischen, regulierteren Finanzierungsformen zuwenden. Gründe dafür werden u.a. im hohen Risiko für Investoren aufgrund der mangelnden Regulatorik gesehen. Nun hat die EU mit MiCA einen regulatorischen Rahmen für Kryptowerte geschaffen, dessen erklärtes Ziel es ist, ICOs zu fördern und damit eine Erweiterung der Finanzierungsquellen für Unternehmen zu erreichen. Wie werden ICOs in Zukunft geregelt werden? Und ist MiCA die Chance für die EU, eine Vorreiterrolle in der Kryptoregulierung einzunehmen und ICOs zu einem festen Bestandteil der Finanzierungslandschaft zu verhelfen?
Das neue Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in der Schweiz in Kraft. Für Kapitalgesellschaften gelten flexiblere Organisations- und Kapitalvorschriften, wie die Einführung des Kapitalbandes oder die virtuelle Generalversammlung.
Lesen Sie jetzt den neuen Artikel von Dr. Martin Schirmbacher und Corinna Grasmück in der GmbHR.
Das am 10.06.2021 vom Bundestag verabschiedete Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) ist bereits am 01.08.2021 in Kraft getreten. Seitdem hat sich gezeigt: Gravierendste und damit praxisrelevanteste Änderung ist das Entfallen der Mitteilungsfiktion (§ 20 Abs. 2 GwG a.F.), nach der Unternehmen nach altem Recht nicht meldepflichtig waren, soweit sich die notwendigen Informationen aus anderen öffentlichen Registern – wie etwa dem Handelsregister – ergaben.
Nutzen Sie jetzt unser neues Online-Formular um Ihre Firma zu gründen!