Rechte von Arbeitnehmenden rund um KI
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Jedes Jahr publiziert die FINMA einen Risikomonitor. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Risiken im Bereich Cyberangriffen, Outsourcing und Geldwäscherei.
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Das Bundesgericht legt die AGB-Klauseln innerhalb eines Vertragsverhältnisses aus und wendet die Ungewöhnlichkeitsklausel auch im B2B-Verhältnis an.
An der Medienmitteilung des EDÖB wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das DSG direkt auf die Datenbearbeitung von KI anwendbar ist.
Am 14. Dezember 2022 hat der Europäische Gesetzgeber ein Gesetzespaket zur digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor verabschiedet. Wer als Finanzunternehmen im Europäischen Binnenmarkt aktiv ist, den treffen nun spezifische Pflichten zur Sicherung seiner digitalen Systeme. Aber auch Dienstleister solcher digitalen Systeme werden davon berührt. Ab dem 17. Januar 2025 sind die Vorgaben einzuhalten.
Im November findet die Privacy and Security Forum 2023 in Washington, DC statt. HÄRTING Rechtsanwälte wird von Nicole Beranek Zanon vertreten. Das Thema: EU Privacy + Security Law.
In der EU ist bereits seit Ende Oktober 2022 der Digital Services Act (DSA) in Kraft. Bis Ende März 2024 sollen das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Bundesamt für Justiz (BJ) eine Vernehmlassungsvorlage für eine Plattformregulierung ausarbeiten. Welche Regelungen könnte also ein Bundesgesetz über die Regulierung von Kommunikationsplattformen enthalten und wie könnten diese aussehen?
Gast in Folge 44 von HÄRTING|fm ist Gamal Moukabary, Gründer und CEO von myWage. Mit Gamal sprechen wir über das Geschäftsmodell von myWage - bei weitem nicht nur Menschen mit geringem Einkommen haben Gründe, den bereits verdienten Arbeitslohn (vorab) ausbezahlt zu bekommen. Gamal berichtet über seine bisherigen Gründungen (u.a. Bonify) und Finanzierungsrunden.
In unserer langjährigen Beratungspraxis beim Kauf und Verkauf von Onlineshops haben sich einige immer wiederkehrenden Fragestellungen abgezeichnet, die wir in diesem Beitrag erläutern wollen.
Mit der geplanten Einführung des Widerrufsbuttons ginge ein erheblicher Umstellungsaufwand für Händler und Anbieter von Online-Shops und Apps einher.