Notariatsdigitalisierungsgesetz vom Parlament verabschiedet
Am 16. Juni 2023 haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat das Notariatsdigitalisierungsgesetz mit einer Mehrheit verabschiedet.
Am 16. Juni 2023 haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat das Notariatsdigitalisierungsgesetz mit einer Mehrheit verabschiedet.
Der Auftakt zur Erbrechtsrevision war der Bericht des Schweizerischen Bundesrates „Modernisierung des Familienrechts“ vom 25. März 2015.
Die Übergangsfrist von 18 Monate um Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln läuft am 1. Mai 2021 ab. Danach gilt: Unzulässige Inhaberaktien werden von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt. Eine Statutenänderung ist in jedem Fall vorzunehmen.
Per 01.01.2021 sind Änderungen der Vorschriften betreffend das Handelsregisterrecht in Kraft getreten. Es geht dabei um die Modernisierung der Bestimmungen über das Handelsregister, um die Sicherheit und Effizienz des Rechtsverkehrs weiterhin zu garantieren und zu optimieren.