“Berechtigte Interessen“ nach der DSGVO
Was steckt hinter dem Begriff des "berechtigten Interesses" aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO?
Was steckt hinter dem Begriff des "berechtigten Interesses" aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO?
Kann das neue Gesetz zur "Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen" endlich rechtliche Unsicherheiten beim Outsourcing beseitigen?
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unsere Klage für Reporter ohne Grenzen gegen den Einsatz des Staatstrojaners durch den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde in den Abendstunden des gestrigen Tages verkündet.
Die erste Ausgabe aus dem Jahr 2023 der Zeitschrift Privacy in Germany ist erschienen.
Der neue Härting Internetrecht ist da!
Nach drei Jahren Zwangspause fand am 25.10.2022 in den Kanzleiräumen von HÄRTING Rechtsanwälte der 8. Datenschutztag des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) statt
Nicole Beranek Zanon, Martin Schirmbacher, Niko Härting and Philipp Schröder-Ringe will be at the ITechLaw European Conference 2022.
Auftakt einer Sommerreihe mit neuen PinG-Podcasts mit Max Valentin Adamek und Prof. Niko Härting zu Themen des Datenschutzes, des Internetrechts und des Verfassungsrechts
Auftakt einer Sommerreihe mit neuen PinG-Podcasts mit Max Valentin Adamek und Prof. Niko Härting zu Themen des Datenschutzes, des Internetrechts und des Verfassungsrechts
Im Gespräch mit Niko Härting zieht Albrecht Doering Bilanz und berichtet von den zahlreichen Themenfeldern, bei denen in den letzten Jahren Rat gefragt war – vom Mietrecht über das Versicherungsrecht bis zum Sozialrecht und Subventionsrecht, von Schulen und Kindergärten bis zu Kneipen, Bars, Clubs und Theatern.
Thomas Darnstädt ist Jurist und war 35 Jahre Redakteur beim SPIEGEL (Ressortleiter Politik). In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts und den Einfluss des Zeitgeistes auf die Karlsruher Entscheidungen.
Peter Oestmann ist seit 2004 Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Gespräch mit Niko Härting geht es um den Wert und den Begriff der Freiheit und um die Lage der Hochschulen in der Corona-Krise.