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Der EuGH hat am 16.7.2020 erneut ein wegweisendes Urteil für den Grundrechtsschutz von Unionsbürgern gesprochen und das von der Kommission mit den USA verhandelte Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ für nichtig erklärt (EuGH, Urt. v. 16.7.2020 – C-311/18). Für Unternehmen, die auf Dienste von US-Anbietern zurückgreifen, kommt großer Handlungsbedarf zu.