Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27. September sind neue Datentransfers ins EU-Ausland auf Grundlage von Standarddatenschutzklauseln nur noch in der neuen Fassung zulässig. Aus diesem Anlass haben wir unsere zahlreichen Beiträge zum Thema übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Außerdem ist seit heute unser handlicher Generator für Standardvertragsklauseln online. Mit unserem kostenfreien Generator können Sie in wenigen Schritten Ihre Standardvertragsklauseln erstellen. Um das Dokument herunterzuladen, müssen Sie sich registrieren oder eingeloggt sein und den einzelnen Schritten folgen. Für massgeschneiderte SCC, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der SCC-Generator steht zunächst in englischer Sprache zur Verfügung, weil die SCC in der Praxis nahezu immer ausschliesslich in englischer Sprache abgeschlossen werden. Wir haben in den letzten Monaten viel Erfahrung mit der Anpassung der neuen Standardvertragsklauseln gesammelt, rufen Sie uns (Olivia Boccali in der Schweiz oder Erik Petersen in Deutschland) einfach an.
Der Inhalt unserer Beiträge zum Thema ist breit gefächert. Vom Umgang einiger GAFA-Unternehmen mit dem neuen Regelwerk über die Anerkennung der neuen SCC durch den EDÖB (Schweizer Datenschutzbeauftragter) machen wir einen kurzen Exkurs zur länderübergreifenden Kontrolle (in Deutschland) bei Auslandsübermittlung und befassen uns schliesslich mit dem Ausgangspunkt: Der Verabschiedung der SCC durch die Europäische Kommission.
Sie möchten lieber hören als lesen: Dann hören Sie sich doch unsere vergangenen Webinare zu diesem Thema an. Olivia Boccali und Erik Petersen sprachen am 17.9. mit Martin Schirmbacher über das Transfer Impact Assessment. Bereits am 1.7. haben sich Nicole Beranek Zanon, Erik Petersen und Martin Schirmbacher mit dem konkreten Handlungsbedarf für E-Commerce-Unternehmen befasst.
Viel Spass beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team von HÄRTING Rechtsanwälte AG
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