Am 27. August 2021 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte der Schweiz (EDÖB) die neuen Europäischen Standardvertragsklauseln für den grenzüberschreitenden Datenaustausch auch für die Schweiz anerkannt. Dank den Standardvertragsklauseln (auch SCC oder standard contractual clauses genannt) können Personendaten auch in Länder transferiert werden, ohne dass diese ein – aus Sicht des schweizerischen DSG – angemessenes Schutzniveau haben (Art. 6 Abs. 2 DSG). Die bisher geltenden SCC sind noch bis am 29. September 2021 gültig, bereits bestehende SCC können noch bis anfangs 2023 verwendet werden.
Publikation