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Mit dem Brexit kam es im Vereinigten Königreich zu vielen Unklarheiten im Bereich des Datentransfers. Im Juni 2021 erliess die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich und stufte es als sicheres Drittland ein. Über den Beschluss wurde damals in einem separaten Beitrag berichtet.

Jetzt will das Vereinigte Königreich eigene unabhängige Angemessenheitsbeschlüsse mit internationalen Gleichgesinnten abschliessen, um alternative Datentransfermechanismen zu schaffen, bestehende Hindernisse im internationalen Datenverkehr aus dem Weg zu räumen und den sicheren internationalen Datenaustausch zu fördern.

Für die Erreichung der Angemessenheit arbeitet das Vereinigte Königreich im ersten Schritt mit einer Reihe von Zielländern zusammen. Dafür wurden neun Länder ausgewählt: Australien, Brasilien, Kolumbien, Indien, Indonesien, Kenia, die Republik Korea, Singapur und die Vereinigten Staaten, hinzu kommt die Sonderwirtschaftszone Dubai. Diese Länder würden laut Angabe der britischen Regierung datengestützte Dienste im Wert von mehr als 80 Milliarden Euro besitzen.  Des Weiteren teilen sie die Ambitionen des Vereinigten Königreichs.

Die Bestimmung der Angemessenheit soll in vier Schritten erfolgen:

  1. Die Regierung entscheidet, ob der Prozess in einem bestimmen Land eröffnet werden soll;
  2. Es wird ein Bewertungsprozess eingeleitet, in welchem das Datenschutzniveau in dem betroffenen Land ermittelt werden soll;
  3. Besteht das Land den Bewertungsprozess, wird eine Empfehlung an den Staatssekretär ausgesprochen;
  4. Der Staatsekretär kann nach Beratung mit dem britischen Datenschutzbeauftragten (Information Commissioner’s Office [ICO]) die Angemessenheitsentscheidung treffen, die anschliessend dem Parlament vorgelegt wird.

Der britische Staatssekretär für Digitales, Kultur, Medien und Sport Oliver Dowden habe sich zum Ziel gesetzt den Austritt aus der EU zu nutzen, um eine weltweit führende Datenpolitik zu entwickeln, die eine Brexit-Dividende für Privatpersonen und Unternehmen im gesamten Vereinigten Königreich bringen solle. Datenschutzgesetze würden reformiert werden und sollten laut Dowden auf gesundem Menschenverstand basieren und nicht mehr auf „box-ticking“. Unnötige Hindernisse für den grenzüberschreitenden Datenverkehr sollen beseitigt werden. Der freie Datenfluss sorgt auch für mehr Sicherheit, da betrügerische Aktivitäten von Finanzinstituten in Echtzeit zu überwacht werden können. Er stellt billigere digitale Dienstleistungen bereit und öffnet ausländische Märkte und Lieferketten.

Gemeinsam mit Minister für Medien und Daten John Whittingdale betonte Dowden die Bedeutung dieser Initiative für den globalen Aufschwung, zukünftiges Wachstum und den Wohlstand.

Das Ministerium für Medien und Daten kündigte an im Rahmen der Umsetzung der Initiative einen Expertenrat für internationale Datentransfers einzurichten, der die britische Regierung in Fragen des internationalen Datentransfers unabhängig und fachkundig beraten soll.

Die Idee hinter unabhängigen Angemessenheitsbeschlüssen sei es, zu zeigen, dass es Raum für Abweichungen vom EU-Datenschutzrecht gebe, während die DSGVO als Rahmen beibehalten wird. So will das Vereinigte Königreich zusammen mit seinen Partnern innovative, alternative Mechanismen schaffen und Hindernisse bei der internationalen Datenübermittlung beseitigen. Werden die Vorgaben der EU jedoch nicht ausreichend berücksichtigt könnte das Vereinigte Königreich seine Stellung als sicheres Drittland verlieren.

In der Schweiz wird das Vereinigte Königreich vom EDÖB aktuell als Land mit angemessenem Schutzstandard anerkannt. Die unabhängigen Angemessenheitsbeschlüsse spielen daher im Moment keine Rolle für das Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Für Datenübermittlungen ins Ausland gelten weiterhin die Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 des schweizerischen DSG, wonach ein Datentransfer nur zulässig ist, wenn die Gesetzgebung ein angemessenes Schutzniveau erreicht und die Persönlichkeit der Betroffenen nicht schwer verletzt wird. Dieser Schutz kann gemäss Art. 6 Abs. 2 DSG auch anderweitig, z.B. durch vertragliche Garantien wie Standardvertragsklauseln erreicht werden. Die bestehenden Standardvertragsklauseln der EU, welche bis zum 31.12.2022 gelten, kann das Vereinigte Königreich weiterhin verwenden. Sobald der Übergangszeitraum für den Austritt aus der EU endet, wird das Vereinigte Königreich in der Lage sein, seine eigenen SCC für eingeschränkte Übermittlungen aus dem Vereinigten Königreich zu erstellen.

Quellen: