Sehr geehrte Damen und Herren,
der August hat nicht nur einige interessante (gerichtliche) Entscheidungen mit sich gebracht, die unsere Kolleg:innen für Sie zusammengefasst haben, sondern auch ein EMRK-Zusatzprotokoll, eine anstehende Anpassung des Schuldrechts an die neue WarenkaufRL und einen Artikel in der neusten Ausgabe der GRUR Prax zu „Monogrammmarken: Schutzlücken bei abweichender grafischer Ausrichtung“ unseres Kollegen Philipp C. Redlich. Ausserdem freuen wir uns, unseren Mandant:innen in Deutschland sowie in der Schweiz unser gemeinsames Know-how zu den neuen Standarddatenschutzklauseln bieten zu können.
Insbesondere im Wettbewerbs- und Markenrecht haben wir uns diesen Monat mit einigen Entscheidungen für Sie befasst: So haben sich Nicole Beranek Zanon und Olivia Boccali mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission und ihrer Entscheidung zum Begriff „massenhaft“ beim Versand von E-Mail-Werbung beschäftigt, Agnes Möller und Tinam Lorenzo fassen das Urteil zur Begründung des Gerichtsstandes durch Impressumsangaben zusammen, Fabian Reinholz und Nicolas Porwitzki erläutern die Entscheidungen zum Lindt-Goldhasen und zur Marke „Black Friday“ und gemeinsam mit Philipp C. Redlich erörtert Nicolas Porwitzki die Beurteilung des EuG zur Eintragungsfähigkeit des Zischens einer Getränkedose. Ausserdem haben sich Christian Willert und Lea Steffan im Arbeitsrecht die Kündigung aufgrund der Drohung mit Kranksein vonseiten der Arbeitnehmer:innen angeschaut und im IT-Recht Alessio Frongillo die DNA-Datenspeicherung.
In eigener Sache freuen wir uns, Sie sowohl auf den diesen Monat anstehenden Schweizer IT-Juristinnen Tag 2021 hinweisen zu können, als auch auf die Kooperation unseres Kollegen Dr. Martin Schirmbacher mit Marketplace Uni.
Viel Spass beim Lesen wünscht Ihnen,
Ihr Team von HÄRTING Rechtsanwälte
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