Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Oktober kommt nicht nur der Herbst, sondern es kommen auch neue Beiträge unserer Kolleg:innen aus der Schweiz und Deutschland. Im Fokus stehen natürlich die frischen Standarddatenschutzklauseln (und der kostenlose SCC-Generator unseres Datenschutzteams), aber auch die neusten Entwicklungen in Recht und Rechtsprechung, die wir haben für Sie zusammengetragen haben.
So haben sich Nicole Beranek Zanon, Olivia Boccali und Alessio Frongillo erneut mit dem Thema auseinandergesetzt, was schweizerische Arbeitgeber in Bezug auf Covid-19 beachten müssen. Unsere deutschen Kolleg:innen Marlene Schreiber und Noura Iziraren haben sich mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge befasst, Erik Petersen und Dustin Rischke mit dem Umgang von Google, Microsoft, Amazon und Co. mit den neuen Standarddatenschutzklauseln.
Die Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichtes zum nicht absolut geltenden Anspruch des Aktionärs auf Herausgabe eines Aktienzertifikates haben Nicole Beranek Zanon und Olivia Boccali für Sie zusammengefasst und lesen Sie auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des deutschen BGH, dass LegalTech keine Rechtsdienstleistung darstellt.
Ausserdem analysiert Julia Holterhus das Machtwort des BGH: Die Abrufbarkeit eines Fotos unter einer mehrstelligen komplexen URL allein reicht nicht aus zur Bejahung der öffentlichen Wiedergabe. Des Weiteren haben wir – wie jeden Monat – einen Beitrag im absolit-Blog veröffentlicht, diesmal zum Kopplungsverbot.
In eigener Sache möchten wir Sie auf die neue Podcastfolge haerting.fm mit Bloofusion-Gründer Markus Hövener zu rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Search Engine Optimization (SEO) hinweisen. Für unsere Webinare in der Herbstreihe können Sie sich ebenfalls noch anmelden, oder die Aufzeichnung der vergangenen anschauen.
Viel Spass beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team von HÄRTING Rechtsanwälte AG
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