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«AG bar gründen»

Wir gründen ihre AG inklusive Gründungsurkunde, Statuten, Handelsregisteranmeldung, Opting-Out, Lex Friedrich-Erklärung und, wenn Sie die notwendigen Unterschriften vor uns leisten, inklusive der Unterschriftsbeglaubigungen.

Sollten Sie die Unterschriften nicht vor uns leisten können, kann ein anderer Notar Ihre Unterschrift auf der Vollmacht und der Handelsregisteranmeldung beglaubigen und wir können die Gesellschaft ohne ihre weitere Mitwirkung gründen.

Hier finden Sie eine Checkliste zur Gründung einer AG, sofern Sie nicht via die Formulare gründen möchten und lieber direkt mit uns Kontakt aufnehmen möchten.

«AG mit Sacheinlage gründen»

Möchten Sie Ihr Aktienkapital statt in bar durch Einbringung von Sachwerten liberieren? Wenn sie sich für eine Sacheinlagegründung entscheiden, sind sie gegenüber der «regulären» Bargründung mit verschärften Anforderungen konfrontiert. Unsere Pauschale «Gründung mit Sacheinlage» beinhaltet zusätzlich die Erstellung der Sacheinlageverträge und der Gründerberichte. Zusätzlich organisieren und beraten wir Sie bei der Auswahl des passenden Sacheinlageprüfers.

Sie können die Sacheinlagegründung auch mit einer Bargründung kombinieren. Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten bei HÄRTING aus! Bei HÄRTING werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Starten Sie jetzt mit dem Formular um Ihre Firma zu gründen.