Äußerungen von Influencern im Spannungsfeld von Laienprivileg und journalistischen Sorgfaltspflichten
Der Beitrag widmet sich der äußerungsrechtlichen Haftung von Influencern. Nach einer Analyse der relevanten Rechtsvorschriften und Rechtsprechung geben die Autoren Handlungsempfehlungen für Influencer und zeigen die Rechtsfolgen von Verstößen gegen die den Influencern obliegenden (journalistischen) Sorgfaltspflichten auf. Influencer haben in den vergangenen Jahren im öffentlichen Meinungsdiskurs zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bereits 2019 polarisierte Rezo im Vorfeld der Europawahl durch sein YouTube-Video »Die Zerstörung der CDU«. Für Aufsehen sorgte auch jüngst die als »Musk-Flüsterin« geltende Influencerin Naomi Seibt, die auf ihrem X-Account Werbung für rechtsextreme Politik betreibt. Aber auch abseits der Beteiligung an politischen Debatten prägen Influencer durch ihre Beiträge den gesellschaftlichen Diskurs, etwa zum Umgang mit MeToo-Fällen. Dennoch wurde bislang nur wenig darüber diskutiert, an welchen äußerungsrechtlichen Maßstäben sich Influencer messen lassen müssen. Sind ihre Äußerungen denen von Privatpersonen gleichzustellen, mit der Folge, dass sie sich auf das sogenannte Laienprivileg berufen können? Oder sind Influencer äußerungsrechtlich wie klassische Massenmedien zu behandeln, sodass auch für sie journalistische Sorgfaltspflichten gelten?