Insight Minderheitsaktionäre vor Bundesgericht: Rechte haben genügt nicht
Das Schweizer Aktienrecht schützt Minderheitsaktionäre mit Informations-, Einsichts- und Bezugsrechten. Doch wie weit reicht dieser Schutz vor Gericht? In den Urteilen 4A_144/2026 vom 29. Juni 2026 und 4A_115/2026 vom 21. Juli 2026 befasste sich das Bundesgericht mit verweigerter Einsicht in Geschäftsunterlagen und umstrittenen Kapitalerhöhungen. Beide Fälle zeigen: Selbst wer über erhebliche Beteiligungen verfügt, kann bei der Durchsetzung seiner Aktionärsrechte an rechtlichen und prozessualen Hürden scheitern.