Kamera, Radar, KI im Pflegeheim: Was der Datenschutz erlaubt
Kameras, Radarsensoren und KI können Stürze erkennen und Pflegepersonal alarmieren. Doch wo technische Assistenz in Schlafzimmern, Patientenzimmern oder anderen privaten Bereichen eingesetzt wird, steht besonders viel auf dem Spiel. EDÖB und privatim zeigen in einem neuen Leitfaden, welche Grenzen das Datenschutzrecht setzt. Für Spitäler und Pflegeeinrichtungen bedeutet dies vor allem: Überwachung darf kein Standardinstrument werden – und Datenschutz muss bereits beim Einkauf der Technologie beginnen.