Werbung trotz Widerspruch: EDÖB zieht klare Grenze
Newsletter, SMS-Rabatte und Event-Einladungen sind für viele Unternehmen unverzichtbare Marketinginstrumente. Doch wer Kundinnen und Kunden trotz Abmeldung weiter bewirbt oder Löschungsbegehren ignoriert, riskiert mehr als nur verärgerte Empfänger. Eine neue EDÖB-Verfügung zeigt deutlich: Opt-out heisst Opt-out — und Datenschutz im Marketing muss technisch funktionieren. Die Verfügung macht zugleich deutlich: Entscheidend ist nicht nur, ob Unternehmen ihre Marketingregeln auf dem Papier korrekt formulieren. Widersprüche und Löschungsbegehren müssen über sämtliche Systeme und Kommunikationskanäle hinweg tatsächlich umgesetzt werden.