EU-Verpackungsverordnung: Was Schweizer Händler jetzt ändern müssen
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026 – und macht nicht an der Schweizer Grenze halt. Wer aus der Schweiz verpackte Produkte in die EU liefert oder direkt an EU-Kundinnen und -Kunden verkauft, muss sich mit neuen Anforderungen an Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Dokumentation und Herstellerverantwortung auseinandersetzen. Besonders der Onlinehandel steht vor zusätzlichen Pflichten. Wer erst im Jahr 2030 damit beginnt, Verpackungen zu überprüfen und auf die neuen Anforderungen auszurichten, dürfte deshalb zu spät dran sein.