Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Schweizer E-ID-Gesetz
Mit der neuen E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können mit bestmöglichem Datenschutz.

Mit der neuen E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können mit bestmöglichem Datenschutz.
Mehr Überwachung von Telefonie- und Internetdaten in Strafangelegenheiten durch die neuen Anpassungen der Verordnungen zum BÜPF.
An der Medienmitteilung des EDÖB wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das DSG direkt auf die Datenbearbeitung von KI anwendbar ist.
Seit dem 1. September 2023 sind private Verantwortliche und ihre privaten Auftragsbearbeiter verpflichtet, bestimmte Schritte bei der automatisierten Bearbeitung von besonders schützenswerte Personendaten zu protokollieren. Der EDÖB hat konkrete technische Empfehlungen für die Protokollierung gemäß Art. 4 DSV herausgegeben.
Im November findet die Privacy and Security Forum 2023 in Washington, DC statt. HÄRTING Rechtsanwälte wird von Nicole Beranek Zanon vertreten. Das Thema: EU Privacy + Security Law.
Schon wieder Cybersecurity! In Folge 43 von HÄRTING|fm sprechen Martin und Marlene mit Christoph Bausewein vom US-Cybersicherheitsunternehmen CrowdStrike.
Nicole Beranek Zanon hielt einen Vortrag zum Thema: "Datensicherheit und Meldepflichten nach nDSG und ISG im Beschaffungsprozess" für das Institute for Public Sector Transformation der Bern University of Applied Sciences. Hier können Sie den Vortrag in Gänze hören und sehen.
Am 31. August 2023 hat der EDÖB ein Merkblatt zur Vorgehensweise bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach den Art. 22 und 23 DSG veröffentlicht. Neuerdings besteht aufgrund des Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) am 1. September 2023 die Pflicht für Verantwortliche, eine Risikoeinschätzung insbesondere beim Einsatz von neuen Technologien durchzuführen...
Das neue Schweizer Datenschutzgesetz ist seit dem 1. September 2023 in Kraft und dies ohne Übergangsfrist. Wir zeigen Ihnen nochmals die wichtigsten takeaways auf.
Der im letzten Jahr verabschiedete Digital Services Act ist für sogenannte „sehr grosse Online Plattformen und Suchmaschinen“ bereits seit dem 25. August 2023 in Kraft. Diese müssen nun allen neuen Verpflichtungen aus dem Gesetz nachkommen.
Seit wenigen Tagen ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft und damit auch dessen verschärfte Strafbestimmungen. Mit den Voraussetzungen, bei deren Vorliegen nun eine Strafbarkeit wegen Verstössen gegen das nDSG in Betracht kommt, hat sich RAin lic. iur. Nicole Beranek Zanon eingehend auseinandergesetzt...
Das Wichtigste zum neuen Abkommen über Datentransfers zwischen der EU und den USA