LG Köln: Keine täterschaftliche Haftung einer Suchmaschine für Suchtreffer bei unklarer Rechtslage
Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 26.10.2023 entschieden, dass eine Suchmaschine die Suchtreffer aus ihrem Index nur dann löschen muss, wenn die verlinkte Webseite offensichtlich rechtswidrige Inhalte aufweist.