Mildere Strafen für Raser
Im Bundesgerichtsentscheid 6B_1372/2023 vom 13. November 2024 entschied das Bundesgericht, dass Raserdelikte nicht mehr zwangsläufig mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden müssen. Dies gilt auch für Neulenker, sofern in den letzten 10 Jahren kein schweres Verkehrsdelikt begangen wurde. Wie das Gericht zu diesem Urteil kam, die rechtlichen Hintergründe und worauf geachtet werden sollte, erläutert dieser Beitrag.
