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Wie wir helfen
  • IT-Sicherheit

    Wir zeigen unseren Mandanten auf, welche gesetzlichen IT-Sicherheitspflichten zu beachten sind. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) handelt.

  • Datensicherheit

    Kein Datenschutz ohne Datensicherheit. Wir beraten zu den rechtlichen Anforderungen der DSGVO und zu anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften an die Einführung und Dokumentation von technischen und organisatorischen Maßnahmen.

  • Meldepflichten

    Wir bewerten Sicherheitsvorfälle rechtlich und prüfen das Bestehen von Meldepflichten gegenüber Behörden und betroffenen Personen. Notfalls bereiten wir eine interessenwahrende Meldung vor.

  • Haftungsrisiken

    Wir zeigen Vorstand und Geschäftsführung persönliche und unternehmensbezogene Haftungsrisiken sowie Compliance-Pflichten in Bezug auf die IT-Sicherheit auf.

  • Vertragsgestaltung

    Neben der Ausgestaltung von Vertragsklauseln zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen gegenüber Geschäftspartner gestalten wir die personellen Vereinbarungen. Dazu gehören etwa die Bestellung von IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragten sowie die Verpflichtung auf das Datengeheimnis von Mitarbeitern.

  • IT-Sicherheitskonzept

    Wir begleiten die Einführung von IT-Sicherheitskonzepten rechtlich. Hierzu gehört etwa die Einrichtung eines Risikomanagements oder von internen IT-Sicherheitsregeln, aber auch die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder die rechtliche Begleitung von Zertifizierungsverfahren und Sicherheitsaudits.

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Das Recht der Informationstechnologien kennen wir von Anfang an. Es prägt unsere tägliche Arbeit und beschäftigt unsere Rechtsanwälte und Teams kanzleiübergreifend mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Dabei kennen wir nicht nur das Recht, sondern haben auch ein Verständnis für die Technologie.

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