Das neue Schweizerische Erbrecht: Für mehr Verfügungsfreiheit und verbesserte Rechtssicherheit
Der Auftakt zur Erbrechtsrevision war der Bericht des Schweizerischen Bundesrates „Modernisierung des Familienrechts“ vom 25. März 2015.

HÄRTING Schweiz AG stehen Ihnen mit Notariatsdienstleistungen in Zug für sämtliche gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Verfügung – sei es für die Gründung Ihres Unternehmens, die Kapitalveränderung oder eine Fusion.
Damit Sie in Aussicht Ihrer Gründung gut abgedeckt sind, nehmen wir für Sie im Vor-Gründungsstadium eine Firmen-, Namen, Domain-Namen und Markenrecherche vor.
Wir bereiten für die Gründung Ihres Unternehmens alles vor: Urkunde, Statuten, Handelsregisteranmeldung und Unterschriftsbeglaubigung inkl. Beurkundung.
Im Rahmen Ihrer Umstrukturierung, wie etwa Kapitalerhöhungen, bzw. -reduktion, erstellen wir Ihnen alle nötigen Unterlagen vor, sowie die dazu notwendigen Beurkundungen.
Als ergänzende Leistungen gestalten wir für Sie im Rahmen unserer Notariatsarbeit ebenfalls individuell gewünschte Unterlagen. Dazu gehören etwa Aktionärbindungsverträge, Aktiendruck, Dokumentation der GAFI-Compliance Vorgaben oder Gesellschaftsverträge.
Wir bereiten Ihnen alles vor, was Sie für Ihre M&A benötigen und begleiten Sie in Verhandlungen für den Asset- oder Sharedeal und erstellen für Sie einen Entwurf.
Möchten Sie Ihr Unternehmen liquidieren, egal ob es im Rahmen einer Verschmelzung oder einer Auflösung ist, wir begleiten Sie und führen alle nötigen Schritte durch bis hin zur öffentlichen Urkunde.
Das „Corporate Housekeeping“ gehört zu einer ernsten Unternehmensführung und steht mit erfolgreiche Unternehmen im Einklang. Es vereinfacht zudem die Due-Diligence eines Unternehmens. Wir unterstützen Sie dabei.
Wir beurkunden oder beglaubigen auch ausländische Sachverhalte in der Schweiz. Die Beurkundung in der Schweiz erweist sich dabei oft kostengünstiger.