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Wie wir helfen
  • Digitalisierung des Bewerbungsverfahren

    Wir beraten bei der Ausgestaltung von online oder digital durchgeführten Bewerbungsverfahren. Was darf ein (potenzieller) Arbeitgeber im E-Recruiting, in welchem Umfang sind Background-Checks, Active Sourcing, Profiling und der Einsatz von Video- und Assessment-Tools erlaubt? Dürfen Bewerberpools und Skill-Datenbanken angelegt werden? Wir helfen dabei, Bewerbungsverfahren zulässig zu gestalten

  • Mitarbeiterdaten

    Auch bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten beraten wir unsere Mandanten umfassend: was muss beachtet werden? Wie und in welchem Umfang sind Mitarbeiter zu informieren? Dürfen Daten innerhalb von Konzernen oder an Dritte weitergegeben werden? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Unternehmen Bilder von Mitarbeitern veröffentlichen?

  • Personalmanagement

    Wir prüfen Maßnahmen und Tools, die zur digitalisierten Steuerung und Kontrolle von Beschäftigten eingesetzt werden und beraten hinsichtlich des Einsatzes von Personalmanagementtools wie z.B. zu Videoüberwachung, Monitoring, Zeiterfassung, Wearables, betrieblicher Kommunikationstechnik, Fraud Detection und vielem mehr.

  • Vertragsgestaltung

    Die Digitalisierung der Personalführung verlangt die Einrichtung und den Betrieb einer entsprechendentechnischen Infrastruktur. Nicht selten sollen auch Softwarelösungen oder Tools von externen IT-Dienstleistern eingebunden werden. Wir beraten und unterstützen sowohl IT-Dienstleister als auch Arbeitgeber bei der Erstellung und Verhandlung von IT-Verträgen, z.B. über Softwarelizenzen, Softwareentwicklung, Softwarepflege und Datenschutzvereinbarungen

  • Rechtstexte

    Wir erstellen die im Zusammenhang mit einer digitalen Arbeitswelt erforderlichen Rechtstexte: von Datenschutzinformationen für Bewerber und Mitarbeiter über Teilnahme- und Nutzungsbedingungen bis hin zu erforderlichen Einwilligungserklärungen und Social-Media-Guidelines

  • Betriebsvereinbarungen

    Neue Arbeitsformen bringen häufig die Einbeziehung des Betriebsrats mit sich. Wir helfen bei der Formulierung sinnvoller Betriebsvereinbarungen und unterstützen sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte bei der Verhandlung

  • Mitarbeiterschulungen

    Um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch Unternehmen, vor allem auch als Arbeitgeber gegenüber den eigenen Beschäftigten, sicherzustellen, bedarf es intensiver und umfassender Schulungen. Wir schulen insbesondere Mitarbeiter der HR- und Personalabteilungen zum richtigen Umgang mit Beschäftigtendaten, informieren über die datenschutzrechtlichen Vorgaben und geben konkrete Umsetzungshinweise.

Wissen
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Arbeitsrecht

Wir beraten in- und ausländische Unternehmen und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

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Datenschutzrecht

Seit vielen Jahren beraten wir unsere Mandanten bei Datenschutzfragen. Von der einfachen Datenschutzerklärung zu komplexen Gutachten, von der Prüfung von Vereinbarungen über den Datenschutz zur Vertretung in datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen sind wir für unsere Mandanten aller Branchen da.

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