Teilerfolg bei der Verteidigung der H-Marke von Hermès
Hermes konnte vor dem EUIPO einen Teilerfolg verbuchen und aufgrund von ausreichenden Benutzungsnachweisen die Löschung von deren H-Marke für wesentliche Waren verhindern.
Hermes konnte vor dem EUIPO einen Teilerfolg verbuchen und aufgrund von ausreichenden Benutzungsnachweisen die Löschung von deren H-Marke für wesentliche Waren verhindern.
Der neue Designrechtsvertrag der WIPO soll die internationale Anmeldung von Designs massiv vereinfachen. Für Schweizer Unternehmen bedeutet das: weniger Bürokratie, einheitlichere Standards und bessere Chancen auf globalen Märkten. Gerade für exportorientierte KMU kann das neue System ein echter Game-Changer sein.
Auch Farben können als abstrakte Farbmarken geschützt sein und daraus markenrechtliche Ansprüche begründet werden, solange die markenmäßige Benutzung unter Verkehrsdurchsetzung und eine rechtserhaltende Benutzung nachgewiesen sind.
Das OLG München hat sich in einem Urteil vom 26.09.2024 (Az. 6 U 254/23 e) im Nachgang zu den diesjährigen olympischen Spielen mit dem kennzeichenrechtlichen Schutz der der Ringe beschäftigt, der – überraschenderweise – nicht aus dem Markenrecht folgt.
Die Glashütter Uhrenbetrieb GmbH mit Sitz in Glashütte beantragte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung einer Wort-Bildmarke mit den Wortelementen „Glashütte ORIGINAL“:
Dubai Schokolade aus der Türkei?
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 27. November 2024 (T 509/23) einem Widerspruch der Giorgio Armani SpA gegen die Eintragung eines Bildzeichens, das aus horizontalen Linien bestand, stattgegeben.
Ab Ende April 2024 steht es allen Schweizern und Schweizerinnen offen, den .“swiss“ Domain-Namen zu verwenden, denn neu sind dazu auch natürliche und nicht nur juristische Personen berechtigt.
Der BGH hat im Urteil vom 7.12.2023 – I ZR 126/22 entschieden, dass das Konzept, Emotionsschlagwort als Produktnamen zu verwenden, nicht als ein die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts mitbestimmendes Element angesehen werden kann.
Die wichtigsten Infos zur Markenanmeldung in den USA
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Die von Valve, dem Betreiber der Plattform "Steam", und mehrere Publisher auf Steam eingesetzten Geoblocking-Mechanismen stellen eine unzulässige Einschränkung des freien Binnenmarktes dar. So sah es jedenfalls das Gericht der Europäischen Union (EuG) und zeigte damit auf, dass Geoblocking in der EU nicht vollkommen frei möglich ist. Insbesondere stellte der EuG klar, dass der Schutz von Urheberrechten nicht per se zu einer Zulässigkeit führen kann.