SRG verletzt mit Beitrag zum Covid-Gesetz das Gebot der Meinungsvielfalt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SRG gegen den Entscheid der UBI abgewiesen.

Wir verfügen über langjährige Inhouse-Erfahrung bei Telekom-Unternehmen und Energiedienstleistern (Energy Services). Wir beraten Kunden in kommunikationsrechtlichen Fragen und angrenzenden Fachgebieten, wie die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Auch im Medienrecht, und insbesondere dem Presserecht, können wir eine über die Jahre gewachsene Expertise vorweisen. Die Prozessführung gehört selbstverständlich auch dazu.
Die Frage, ob das Fernmelderecht bzw. TKG anwendbar ist, ist mit kommenden neuen Kommunikationsmitteln nicht immer eindeutig. Wir nehmen für Sie gerne eine umfassende Beurteilung vor und unterstützen Sie gerne bei der Frage rund um das Fernmeldegesetz.
Das Presserecht erfordert stets eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechte. Meinungsfreiheit und Informationsanspruch treffen auf Persönlichkeitsrechte. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, sowohl auf Seite des Betroffenen, als auch des publizierenden Mediums.
Wir unterstützen Sie bei der Lobbyarbeit, so z.B. durch das Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses sowie zur internen und externen Meinungsfindung.
Wir prüfen ebenfalls neue Werbe- und Auftrittsmöglichkeiten, wie Influencer-Marketing, insbesondere bezüglich wettbewerbsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Aspekte sowie zu Fragen des Immaterialgüterrechts.
Wir gestalten und prüfen Ihre Wholesale- oder OTT-Verträge. Gerne beraten wir Sie auch allgemein zu Ihren Projekten.
Persönlichkeitsrechte haben schon seit langem auch einen kommerzialisierbaren Wert, der geschützt, aber eben auch verwertet werden kann. Wir unterstützen Sie bei der Vergabe von Rechten und bei allen rechtlichen Fragen rund um die Monetarisierung.
Als Fundament von der Medien- und Telekommunikation gelten Glasfasernverträge. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei Beschwerden gegen 5G Antennen.
Wir beraten Sie als Registrar wie auch als Registry für ccTLD’s, gTLD’s und newgTLDs im Zusammenhang mit Ausschreibungen, Vergaben bei ICANN, Registrar-Verträgen, AGB’s und Registrierungsbedingungen.
Bei uns finden Sie ein fundiertes Know-How, wenn es um die Frage der Haftung geht. Insbesondere bezüglich Providerhaftungen; mit dem schnellen technischen Wandel ist die Einteilung von Providern in starren Kategorien nicht per se gegeben. Egal ob Access-Provider, Hosting-Anbieter oder Inhaltsanbieter, wir klären Ihre Haftungsfragen auf.