Barrierefreie Websites & Apps: Neue Pflichten nach dem Entwurf des neuen Schweizer BehiG

Die Schweizer Bundesverfassung sagt: Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet. Das heißt aber nicht, dass sie sich im rechtsfreien Raum bewegt, auch, wenn es sich vielleicht oft so anfühlen mag. Künstler:innen und auch Modeunternehmen müssen beispielsweise das geistige Eigentum, das Wettbewerbsrecht sowie den Kulturgüter- und Datenschutz beachten. Wer sich hier nicht auskennt, kann oft auf dünnes Eis gelangen.
Die Registrierung einer Marke oder eines Designs ist eine Grundvoraussetzung für die Sicherung Ihres geistigen Eigentums. In den sehr förmlichen Anmeldeverfahren kann man viele Fehler machen. Wir finden die passgenauen Strategien, übernehmen die Anmeldungen und begleiten das weitere Verfahren.
Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der Verteidigung von geistigen Eigentumsrechten. Wir setzen für unsere Mandanten Ansprüche im Falle der Verletzung von Marken- und anderen geistigen Eigentumsrechten durch.
Viele Absprachen werden in der Kreativbranche informeller getroffen, als dies in übrigen Geschäftsfeldern übrig ist. Wir helfen dabei, Vertragsbeziehungen klar und rechtssicher zu regeln – vom model release bis zur AGB.
Wer geistige Eigentumsrechte vermarkten will, kommt um Kooperationen mit Dritten nicht herum. Wir beraten und unterstützen Sie, wenn IP-Rechte übertragen bzw. lizenziert werden sollen. Dabei suchen wir die besten Verwertungsmöglichkeiten für Sie.
Künstler:innen und Modeschaffende müssen umfangreiche Compliance-Vorschriften beachten, von Textilkennzeichnung und Lieferkettenverfolgung bis Geldwäsche. Wir helfen, den Überblick zu behalten.
Wer seine Marken nicht pflegt, schwächt sich selbst. Die Registrierung ähnlicher oder identischer Marken durch Dritte verwässert das eigene Markenrecht. Eine regelmäßige Überwachung der Register steuert dem entgegen. Meist lassen sich Kollisionen unkompliziert vermeiden. Wir bieten Überwachungsdienste an.
Ein Unternehmen zu gründen, ohne vorab nach einschlägigen älteren Rechten Dritter zu suchen, kann unangenehme Folgen haben. Es droht der Totalverlust aller Investitionen in die Markenentwicklung. Wir recherchieren nach älteren Rechten und machen Risikoanalysen – bereits vor der Anmeldung.
Kunstschaffende müssen Persönlichkeitsrechte anderer beachten. Dazu gehört das Recht am eigenen Bild und die DSGVO. Auch bei der Vertragsabwicklung sind datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
Wir erstellen Rechtsgutachten zu allen Fragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Wettbewerbsrecht, Vertriebsrecht und prüfen Geschäftskonzepte auf Machbarkeit.
Der Zugang zum EU-Binnenmarkt eröffnet Schweizer Unternehmen grosse Chancen, er bringt aber auch eine Vielzahl an regulatorischen Anforderungen mit sich. Ob Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, Datenschutz (DSGVO), Künstliche Intelligenz (KI), Nachhaltigkeitsberichte (ESG) oder branchenspezifische Richtlinien: Wer in der EU tätig sein will, muss wissen, welche Vorgaben greifen.
Ein Ehevertrag ist weit mehr als ein juristisches Vorsorgedokument – er ist ein zentrales Instrument zur Vermögenssicherung, besonders für Unternehmer, Erben und vermögende Privatpersonen. Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung mag oft genügen, zeigt jedoch im Trennungs- oder Scheidungsfall schnell seine Grenzen. Wirtschaftliche Interessen, familiäre Verpflichtungen und emotionale Spannungen geraten dann leicht in Konflikt.
Was bislang an aufwendige Studien und Jahre (wenn nicht sogar Jahrzehnte) lange Forschungsarbeit geknüpft war, ist nun innert sehr kurzer Zeit Realität geworden: Eine Künstliche Intelligenz (KI) hat eigenständig ein neues Antibiotikum gegen multiresistente Keime entwickelt, ganz ohne menschliche Hilfe und lange klinische Studien. Das mediale Echo in der medizinischen Forschung war entsprechend gross. Kommt nun der Wendepunkt in der Forschung?
Unter dem Titel „Vom Paragraphen zur Praxis“ diskutieren Expert:innen aus Recht, Verwaltung und Versicherungswirtschaft die regulatorischen Neuerungen, deren Auswirkungen auf Unternehmen und zeigen konkrete Handlungsempfehlungen – u.a. zu Meldepflichten, Absicherung von Cyberrisiken und den Anforderungen an digitale Produkte.
Viele Vorsorgeeinrichtungen haben zwar erste Massnahmen umgesetzt, doch zentrale Pflichten wie Verfahrensverzeichnisse aufgeteilt in Verfahren nach BVG-Obligatorium und privater Versicherung, Bearbeitungsverzeichnisse, Datenschutzfolgenabschätzungen oder klare Zuständigkeiten sind teils noch lückenhaft. Mit Blick auf neue Risiken erhöht der EDÖB seine Aufmerksamkeit. Was zu tun ist und wie Sie rechtssicher aufgestellt sind, lesen Sie hier.