Über das „wie“ der Werbung mit Umwelt-Claims am Beispiel „klimaneutral“
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 06.07.2023 - 20 U 72/22) hat entschieden, dass der Verbraucher bei einer Produktwerbung mit der Angabe „klimaneutral“ nicht im Unklaren gelassen werden dürfe, ob diese Klimaneutralität bereits während des Herstellungsprozess oder doch nur durch kompensatorische Maßnahmen erreicht werde.
