„Partner“ reicht nicht: Neue Hürden für Werbeeinwilligungen
Wer seine Daten für Werbung durch «Partner» freigibt, muss offenbar auch wissen, wer diese Partner tatsächlich sind. In der Rechtssache C-317/25 – Groupe Canal + schlägt Generalanwalt Dean Spielmann dem EuGH eine entsprechend strenge Linie vor: Eine pauschale Einwilligung zugunsten nicht näher benannter «Partner» soll elektronische Direktwerbung grundsätzlich nicht legitimieren. Für Unternehmen, die Leads, Kundendaten oder Werbekontakte von Dritten beziehen, könnte die Entscheidung erhebliche praktische Folgen haben.