Greenwashing und Klimabehauptungen: Ab 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln
Nachhaltigkeit ist längst kein Nischenthema mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil moderner Unternehmenskommunikation. Immer mehr Firmen präsentieren sich als „grün“, „klimaneutral“, «CO₂-neutral», «netto null» oder „nachhaltig“. Doch nicht jede dieser Botschaften ist seriös und kann für bare Münze genommen werden. Viele Konsumentinnen und Konsumenten fühlen sich durch sogenannte „Greenwashing“-Strategien getäuscht, da oftmals Umweltaussagen verwendet werden, die kaum nachweisbar oder sogar irreführend sind. Hier setzt der neue Art. 3 Abs. 1 lit. x des Schweizerischen Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an, der nun klare Regeln für klimabezogene Aussagen schafft.
