Influencer Marketing in der Schweiz
Das Recht der digitalen Werbung beschäftigt uns schon lange. Ging es in den Anfängen vor allem um das Double-Opt-in beim E-Mail-Marketing und die Markenverwendung als Keyword für Suchanfragen oder gar in Metatags, dreht sich inzwischen vieles um den Datenschutz. Wir beraten Agenturen ebenso wie deren große Kunden. Wir helfen Tool-Anbietern bei Datenschutzfragen und beraten große wie kleine Unternehmen bei der Umsetzung von Marketing-Maßnahmen auf ihren Websites.
Wir entwerfen praxisnahe Verträge über Online-Marketing-Services oder die Nutzung von Marketing-Tools und Software-Lösungen. Wir verhandeln solche Vereinbarungen für Agenturen, deren Kunden oder Tool-Anbietern.
Für Anbieter von Marketing-Leistungen erstellen wir Standardvertragsbedingungen zum Einsatz gegenüber deren Kunden. Wir beraten auch bei der Gestaltung effizienter Vertriebsprozesse für ein einfaches Onboarding neuer Kunden.
DSGVO und ePrivacy-Richtlinie haben zu einer massenhaften Einführung von Cookie-Bannern geführt. Für die Nutzer ein lästiger Klick, für die Website-Betreiber viel Aufwand. Wir liefern maßgeschneiderte Lösungen.
Vieles im Online-Marketing ist nur mit vorheriger Einwilligung zulässig. Wir beraten bei der Erstellung komplexer Einwilligungserklärungen für Direktwerbung und Datenverwendung, zum Beispiel im Konzern.
Die Einführung einer neuen CRM-Software ist nicht nur aus technischer Sicht eine Herausforderung. Datenschutzaspekte sollten von Anfang an mitgedacht werden.
Wir erstellen oder verbessern Social Media Guidelines für Unternehmen und Behörden. Wir beraten auch bei der Einführung der Guidelines und möglicher Abstimmung mit Beschäftigtenvertretungen.
Wir nehmen Ihre geplanten Kampagnen unter die rechtliche Lupe und prüfen, ob eine Irreführungsgefahr besteht und alle Pflichtangaben enthalten sind. Auch bei Gewinnspielen schauen wir uns an, ob die rechtlichen Vorgaben beachtet sind.
Für viele Marketing-Abteilungen großer Unternehmen sind wir die rechtlichen Ansprechpartner. Dabei antworten wir ad hoc auf aufgeworfene Fragen und unterstützen das Marketing bei der internen Kommunikation insbesondere mit den Datenschutzkollegen.
Ein Standard-Produkt ist der Website-Check. Wir prüfen den gesamten Webauftritt der Mandanten auf Übereinstimmung mit geltendem Recht und schauen uns auch die Social-Media-Profile an. Arbeitsergebnis ist in der Regel ein PDF-Dokument, das den unmittelbaren Handlungsbedarf anhand von Screenshots kenntlich macht
Ob im Streit um Domainnamen oder Social Media Accounts, ob Markenverwendung in Google AdWords oder die Übernahme von Adressdaten: Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte.
Seit Jahren bieten wir Workshops direkt bei Mandanten an, in denen einzelne Kolleginnen und Kollegen oder ganze Abteilungen im Umgang mit rechtlichen Problemen im Online-Marketing geschult werden. Dabei geht es vor einerseits um die Vermittlung der notwendigen Basics und anderseits um konkrete Fragen aus den Unternehmen. Inhalt und Zeitdauer werden im Vorfeld abgestimmt. Geht es nur um die konkrete Umsetzung des E-Mail-Marketing können 3 Stunden ausreichen. Soll es einen umfassenden Überblick über das Online-Marketing und Social-Media-Recht geben, kann eine Schulung auch 3 Tage dauern. Die Workshops können als Präsenzveranstaltung oder remote per Videokonferenz durchgeführt werden.