Verletzung der Informationspflicht: Keine Rechtfertigung durch überwiegende private Interessen
Nach einer langwierigen Sachverhaltsabklärung hat der EDÖB nun den Schlussbericht mit Empfehlungen für die Parteien Ricardo und TX Group erlassen. Aufgrund verschiedener datenschutzrechtlicher Verstösse brummt das EDÖB Ricardo elf Empfehlungen auf. Unsere Einschätzung dazu lesen Sie hier.