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Ein wegweisendes Urteil des Londoner High Court hat im Verfahren Getty Images gegen Stability AI klare Grenzen für Marken‑ und Urheberrechte im Zusammenhang mit KI‑Bildgeneratoren gezogen. Welche Konsequenzen dieses Urteil für Rechteinhaber und Entwickler in der Schweiz hat und welche Fragen offen bleiben, erfahren Sie hier.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden: Eine Künstliche Intelligenz darf nicht als Erfinderin eines Patents eingetragen werden. Nur natürliche Personen können diesen Status beanspruchen — vorausgesetzt, sie haben im Prozess der KI mitgewirkt, die Erfindung erkannt und die Anmeldung eingereicht. Damit setzt der BVGer einen klaren Standard für KI gestützte Innovationen – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen, Patentstrategien und künftige Rechtsentwicklung.
Die Digitalisierung und insbesondere die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) stellen das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Am 11. November 2025 hat die auf das Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts Mün-chen I im Fall „GEMA gegen OpenAI“ ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Damit stärkt es die Position von Urheberinnen und Urhebern gegenüber KI-Anbietern und verpflichtet OpenAI zur Unterlassung und potenziellen Schadensersatzzahlung wegen Verwendung urheberrechtlich geschützter Liedtexte beim Training und Betrieb seiner Sprachmodelle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, hat aber Signalwirkung für die gesamte Branche
Mit dem kürzlich eröffneten Vernehmlassungsverfahren zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen will der Bundesrat grosse Online-Plattformen und Suchmaschinen wie Google, Facebook, TikTok oder X zu mehr Fairness, Transparenz und Nutzerrechten verpflichten. Nutzerinnen und Nutzer sollen künftig besser geschützt werden – von Melde und Beschwerdeverfahren über klare Informationspflichten bis hin zu höherer Daten und Werbetransparenz. Ein historischer Schritt zur Regulierung der digitalen Infrastruktur in der Schweiz.
Der Zugang zum EU-Binnenmarkt eröffnet Schweizer Unternehmen grosse Chancen, er bringt aber auch eine Vielzahl an regulatorischen Anforderungen mit sich. Ob Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, Datenschutz (DSGVO), Künstliche Intelligenz (KI), Nachhaltigkeitsberichte (ESG) oder branchenspezifische Richtlinien: Wer in der EU tätig sein will, muss wissen, welche Vorgaben greifen.
Was bislang an aufwendige Studien und Jahre (wenn nicht sogar Jahrzehnte) lange Forschungsarbeit geknüpft war, ist nun innert sehr kurzer Zeit Realität geworden: Eine Künstliche Intelligenz (KI) hat eigenständig ein neues Antibiotikum gegen multiresistente Keime entwickelt, ganz ohne menschliche Hilfe und lange klinische Studien. Das mediale Echo in der medizinischen Forschung war entsprechend gross. Kommt nun der Wendepunkt in der Forschung?