Auslegeordnung für die KI-Regulierung: Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren
Am 12. Februar 2025 publizierte der Bundesrat die Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen zur künstlichen Intelligenz (KI), mit deren Ausarbeitung er im November 2023 das UVEK und das EDA beauftragt hatte. Auf der Basis dieser Auslegeordnung hat sich der Bundesrat für einen Regulierungsansatz für KI entschieden: die Ratifizierung der KI-Konvention des Europarates mit sektoriellen Anpassungen in bestehenden Gesetzen. Der Regulierungsansatz des Bundesrates orientiert sich an drei Zielen: • Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, • Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit, sowie • Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI. Auf dieser Grundlage soll das EJPD zusammen mit dem UVEK bis Ende 2026 (!) eine Vernehmlassungsvorlage und einen Umsetzungsplan erstellen. Wir reflektieren in diesem Beitrag die Auswirkungen sektorieller Regulierung.
