Geistiges Eigentum | IP
Von Urheberrechten über Marken und Designs bis zum Wettbewerbs- und Kartellrecht, wir beraten Sie auf der ganzen Palette, wenn es um geistiges Eigentum geht. Wenn es speziell um Patente geht, kooperieren wir mit externen Patentanwält:innen, die Ihnen bestmöglich helfen.
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Registrierung von Marken, Designs und Gebrauchsmustern
Der erste Schritt für effektives IP-Management ist die rechtzeitige Sicherung von Registerrechten wie Marken, Designs oder Gebrauchsmustern: sie bietet Rechtssicherheit und erleichtert die Durchsetzung der eigenen Schutzrechte erheblich. Wir beraten bei der Wahl des richtigen Schutzrechts, bei der Anmeldestrategie und kümmern uns um die Registrierung solcher Rechte.
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Internationale Markenanmeldungen
Wer über die Grenzen seines Heimatlandes hinaus geschäftlich tätig sein möchte, muss sich mit internationalem Markenschutz befassen. Es muss nicht gleich weltweiter Markenschutz sein, der zudem erhebliches Budget voraussetzt. Wir beraten bei den strategischen Fragen der sinnvollen Internationalisierung des Markenportfolios.
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IP Litigation
Verletzungen gewerblicher Schutzrechte enden nicht selten in gerichtlichen Verfahren. Unsere prozesserfahrenen Anwälte verteidigen Sie vor Gericht gegen Angriffe aus Marken, Copyrights oder Designs oder setzen ihre Ansprüche aus solchen Rechten gegen Dritte vor deutschen Gerichten durch.
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Kollisionsrecherchen
Marken anzumelden, ohne vorab nach älteren Rechten Dritter zu suchen, kann schwerwiegende Folgen haben. Es drohen nicht nur der Totalverlust aller Investitionen in die Markenentwicklung, sondern auch Ansprüche Dritter. Wir recherchieren im Vorfeld von Markenanmeldungen nach älteren Rechten im In- und Ausland und übernehmen die Risikoanalyse.
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Betreuung internationaler Markenportfolios
Wer international Marken schützt, steht teils vor unerwarteten Rechtsfragen, z.B. zur rechtserhaltenden Benutzung der Marke im Ausland, penible Markenämter, ältere Rechte Dritter, Rechtsdurchsetzung im Ausland. Über unser internationales Netzwerk an Markenrechtsanwälten sind wir in der Lage, in allen Markenrechtsordnungen Marken anzumelden, zu verteidigen sowie Rechte durchzusetzen.
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Markenüberwachung
Marken sind pflegebedürftig. Wer als Markeninhaber nicht im Auge behält, ob Dritte identische oder ähnliche Marken schützen lassen, dem drohen die Verwässerung der eigenen Marke oder gefährliche Zwischenrechte, die ihn bei Neuanmeldungen behindern. Wir richten ein Überwachungssystem ein, bei dem wir die Markeninhaber über kritische Neuanmeldungen informieren und geeignete Maßnahmen gegen derartige Anmeldungen vorschlagen und durchführen.
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Patente
Wenn es zu Patentfragen kommt, verfahren wir wie folgt: bei allen Fragen rund um Patentlizenzverträge helfen Ihnen unserer Anwälte gerne. Kommt es zu Patentanmeldungen oder der Frage der Patentierbarkeit von Erfindungen, kooperieren wir mit spezialisierten Patentanwälten, die Sie bei diesen Fragen unterstützen.
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Lizenzverträge
Das Lizenzrecht als Querschnittsmaterie zwischen IP- und Vertragsrecht hat viele Tücken. Ein guter Lizenzvertrag muss nicht nur Ihre Verwertungsinteressen optimal berücksichtigen, sondern auch Sicherheit im Verletzungs- oder gar Insolvenzfall einer der Parteien bieten. Wir schneidern Ihnen Vertragswerke nach Maß.
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Know-how und Geheimnisschutz
Das neue Geheimnisschutzgesetz stärkt die Rechte derjenigen, die über viel Know-how, aber wenig gewerbliche Schutzrechte verfügen. Unsere spezialisierten Anwälte beraten Sie bei allen Fragen rund um den Geheimnisschutz, seien es Verträge, angemessenes Schutzniveau oder Durchsetzung von Rechten gegen Verletzer.
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Verfahren vor den Markenämtern
Ob Eintragungsverfahren, Löschungsverfahren oder Widerspruchsverfahren: Wir vertreten Mandanten in allen Verfahren vor dem nationalen (DPMA) oder europäischen Markenamt (EUIPO). Vor den ausländischen Ämtern können wir die Interessen unserer Mandanten durch unser internationales Netzwerk ebenfalls wahrnehmen.
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IP-Transfer
Wir beraten bei allen Fragen des Transfers von IP-Rechten. Die erfordern unser Know-how bei M&A Transaktionen, in der Restrukturierung oder im Insolvenzverfahren und erfordern teils komplexe vertragliche Konstruktionen.
Das IP-Recht ist einer der rechtlichen Eckpfeiler aktueller KI-Entwicklungen. Ob als Entwickler von KI-Systemen, Nutzer oder Werkschaffender: KI stellt uns vor neue rechtliche Herausforderungen. Wir beraten im Themenfeld KI topaktuell und sammeln hier die wichtigste Rechtsprechung:
- LG Hamburg – Az. 310 O 227/23 – Urheberrechte eines Fotografen bei der Vervielfältigung von Aufnahmen zu KI-Trainingszwecken; Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Vervielfältigung für das spätere Training zumindest bei wissenschaftlichen Modellen von § 60d UrhG gedeckt sein kann. Weiter lesen.
- BGH – Az. X ZB 5/22 – KI-Modelle können nicht Erfinder iSd § 37 Abs. 1 PatG sein
- US District Court Southern District of New York – No. 1/23 CV 8282 SHS (Authors Guild v OpenAI) – Urheberrechte von Autoren bei der Verwendung ihrer Werke als KI-Trainingsdaten, insbes. auch dazu wie der Beweis der Verwertung von Werken bei Large Language Models zu führen ist. Anhängige Rechtssache. Weiter lesen.
- Městský soud v Praze (Bezirksgericht Prag) – Az. 10 C 13/2023 – KI-generierte Bilder sind kein tauglicher Schutzgegenstand des des Urheberrechts, weil keine Schöpfung einer natürlichen Person vorliegt. Der verwendete Prompt ist eine bloße Idee, die nicht vom Urheberrecht geschützt werden kann.
- Beijing Internet Court (BIC) – (2023) Jing 0491 Min Chu No. 11279 (2023) – KI-generierte Bilder sind dem Urheberrechtsschutz nach chinesischem Urheberrecht zugänglich und der „Prompter“ erwirbt das Urheberrecht am generierten Bild, insbes. ist die „Intellectual Achievement“-Anforderung bei über 150 Prompts zur Generierung des finalen Bildes erfüllt.