Urlaubsanspruch verfällt nicht mehr automatisch – Arbeitgeber muss der Hinweispflicht auf Verjährung nachkommen
Nachdem der EuGH bereits entschieden hatte, dass ein Urlaubsanspruch nur verjähren kann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, folgt dem nun auch das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil.
