Influencer Marketing in der Schweiz
Hier die Aufzeichnung vom 29.02.2024 ansehen!
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Gast in Folge 44 von HÄRTING|fm ist Gamal Moukabary, Gründer und CEO von myWage. Mit Gamal sprechen wir über das Geschäftsmodell von myWage - bei weitem nicht nur Menschen mit geringem Einkommen haben Gründe, den bereits verdienten Arbeitslohn (vorab) ausbezahlt zu bekommen. Gamal berichtet über seine bisherigen Gründungen (u.a. Bonify) und Finanzierungsrunden.
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Marketing hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen, wobei neue Technologien etliche neuartige Möglichkeiten zur Bewerbung von Produkten und zur Erreichung einer grösseren Kundenbasis eröffnet haben. Doch wie sollten Unternehmen mit den Personendaten der Empfänger umgehen, die für Werbezwecke benötigt werden?
Detaillierte Bewertungen über eine besonders negative Erfahrung mit der Leistung des Unternehmens können auf Interessenten abschreckend wirken. Aber muss ich mir als Unternehmer wirklich alles gefallen lassen und wie gehe ich gegen unrichtige/diffamierende Bewertungen vor und in welchem Rahmen kann ich meine Bewertungen fördern?
Beschwerden der Datenschutz-NGO „NOYB“ (None of Your Business) über die Rechtswidrigkeit von Cookie-Bannern haben beim Europäischen Datenschutzausschuss (nachfolgend „EDSA“) zur Einrichtung einer Taskforce geführt, über deren Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Cookie-Banner Bericht“) unser Beitrag informiert.
In Folge 33 von härting|fm sprechen wir mit der Modedesignerin Nina Doll bei HÄRTING|fm über die Entwicklung digitaler Mode.
Was müssen Corporate Influencer und ihre Arbeitgeber*innen rechtlich beachten? Martin Schirmbacher erklärt die Rahmenbedingung und beantwortet u. a. folgende Fragen: Welche Postings von Angestellten gelten als Werbung? Braucht ein Corporate Influencer ein Impressum, was muss da drin stehen und welche Unterschiede gibt es zwischen den Social Networks? Wer haftet für Rechtsverstöße angestellter Influencer? Wann sind Social Media Guidelines sinnvoll (und nötig) und was sollte da drin stehen?
Online-Buchungsplattformen werden mit dem neuen Art. 8a UWG an der kurzen Leine gehalten; Ab dem 1. Dezember 2022 werden Paritätsklauseln bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten.
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