UWG-Novelle und jüngste Rechtsprechung zum Influencer-Marketing

Der neue Härting Internetrecht ist da!
Sebastian Schulz kommentiert auch in der 3 Auflage das Standardardwerk zum Datenschutz.
Kritische Auseinandersetzung von RA Sebastian Schulz mit dem Beschluss der DSK vom 22.09.2021
Eine verfassungsrechtliche Bewertung des neuen § 11 Abs. 1a G 10 und der mit ihm ermöglichten weitreichenden Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden
Verbraucher:innen soll die Kündigung von Abonnementverträgen im Internet erleichtert werden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber als Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge mit Wirkung zum 01.07.2022 einen neuen § 312k BGB eingeführt. Die Kündigung eines Vertrages soll prinzipiell so einfach werden wie dessen Abschluss.
Lesen Sie die neue RDV!
Philipp Redlichs Beitrag lesen Sie in der neuen GRUR-Prax oder mit Zugang zu Beck-Online
Der Entwurf des „Digital Services Act“ („DSA“) ist ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission, zu dessen Kernanliegen es zählt ist, Hass im Netz zu bekämpfen. Um ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu gewährleisten (Art. 1 Abs. 2 lit. b DSA), empfiehlt die Kommission bei der Umsetzung der Regelungen zum Umgang mit „illegalen Inhalten“ eine weite Fassung der entsprechenden Begriffsdefinition (Erwägungsgrund 12 DSA). Zu diesem Zweck soll illegale Hassrede mit terroristischen Inhalten, rechtswidrig diskriminierenden Inhalten oder auch mit der Verbreitung von Kinderpornographie gleichgestellt werden. Der Umgang mit solchen illegalen Inhalten wird den Providern im DSA detailliert vorgeschrieben.
Nicole Beranek Zanon zu dem mangelhaften Privacy Shield in der Computer & Recht.