Abmahnoase Online-Shop II: Gesundheitsbezogene Angaben (u.a. Health-Claim Verordnung, NemV)
Hier die Aufzeichnung vom 08.06.2023 ansehen

Hier die Aufzeichnung vom 08.06.2023 ansehen
Marketing hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen, wobei neue Technologien etliche neuartige Möglichkeiten zur Bewerbung von Produkten und zur Erreichung einer grösseren Kundenbasis eröffnet haben. Doch wie sollten Unternehmen mit den Personendaten der Empfänger umgehen, die für Werbezwecke benötigt werden?
Die Schweizer Politik beschäftigt sich intensiv mit Fragen der künstlichen Intelligenz (KI). Der Bundesrat hat bereits mehrere Interpellationen und Anfragen zu Themen rund um das Thema KI beantwortet.
BGH: Suchmaschinenbetreiber müssen fragwürdige Artikel aus den Ergebnislisten löschen, wenn Betroffene Falschangaben nachweisen.
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB darstellen. Er hat das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen aufgehoben.
In den letzten Monaten sind eine Vielzahl an neuen Produkten auf shop.haerting.de eingestellt worden.
Das OLG Köln hat ein gegen den IDO ergangenes Urteil vom LG Köln aufgehoben und die Zahlungsforderungen des Klägers abgewiesen.
Melden Sie sich jetzt kostenpflichtig für die Webinare zur Datenschutzreihe an.
Hier das Webinar vom 01.06.2023 ansehen
Hier die Aufzeichnung vom 25.05.2023 ansehen
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil des LG Bochum bestätigt, wonach Luftbildaufnahmen mittels Drohnen nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt sein. Zugleich hast das OLG aber auch die Revision zum BGH für eine abschließende Klärung der Frage zugelassen.
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 30.3.2023 entschieden, dass eine Verletzung des allgemeinen (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn ein Unternehmen Abbildungen für Werbezwecke nutzt auf denen ein Flugzeug abgebildet wird, dessen Halter aufgrund des zu erkennenden Luftfahrzeugkennzeichens (ggf. i.V.m. der Farbgebung) eindeutig identifizierbar ist. Für den Fall, dass die Fotografien ohne entsprechende Einwilligung des betroffenen Unternehmens genutzt werden, sei die Befugnis des Unternehmens verletzt, selbst darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Namen des Unternehmens für Werbezwecke anderer zur Verfügung gestellt wird (OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2023, Az.: 4 U 130/21)