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Wie wir helfen
  • Digitale Geschäftsmodelle

    Wir begleiten Unternehmen und deren Digitalisierungspläne von der Grundkonzeption bis zum GoLive mit rechtlicher Expertise.

    Bei kritischen Businessprozessen kann es erforderlich sein, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit in einem Gutachten zu prüfen. Unsere Ausarbeitungen schließen stets mit einem klaren Ergebnis und einer praxisnahen Handlungsempfehlung. Wenn das erforderlich ist, begleiten wir auch die Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen.

  • Datenschutz bei Transaktionen

    Ob Asset-Deal oder Share Deal, wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Übermittlung von Kundendaten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen. Schon im Rahmen von Due Diligences stellt sich regelmäßig die Frage nach der Zulässigkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten durch den potenziellen Erwerber. Zudem beraten wir Insolvenzverwalter bei der Verwertung von Assets mit Personenbezug.

  • Einwilligungserklärungen und Datenschutzerklärungen

    Wir erstellen alle notwendigen Rechtstexte: Datenschutzinformationen für Websites und Apps, Werbeeinwilligungen, Einverständniserklärungen oder Social-Media-Guidelines. Dazu zählt auch die konkrete textliche Ausgestaltung an sich lästiger Cookie-Banner und die Integration von Consent-Management-Tools.

  • Datenschutzprojekte

    Im Zuge der Umsetzung der DSGVO haben wir in vielen vor allem größeren Unternehmen Datenschutzprojekte begleitet. Wir helfen dabei, Ihr Unternehmen oder einzelne Bereiche DSGVO-compliant aufzustellen. Dabei geht es inzwischen meist um eine Re-Evaluierung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder eingeführter Datenschutzmanagementsysteme.

  • AV-Verträge und Joint-Control-Vereinbarungen

    Bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Kooperationspartner stellt sich stets die Frage nach der datenschutzrechtlichen Grundlage. Wir prüfen, welche Konstellation aus Datenschutzsicht vorliegt (Art. 28 DSGVO, Art. 26 DSGVO oder Controller-zu-Controller) und erstellen die erforderlichen Rechtstexte.

  • Prüfung von Verdachtsfällen nach Art. 33, 34 DSGVO

    In den vergangenen 2 Jahren haben wir in über 2.000 Fällen möglicher Datenschutzverletzungen geprüft, ob der Vorfall gegenüber der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden muss. In vielen Fällen ergibt sich dabei, dass eine Meldung jedenfalls deshalb unterbleiben kann, weil voraussichtlich kein Risiko für die Betroffenen besteht. Sie erhalten von uns in der Regel am selben Tag eine Dokumentation des Vorfalls und eine klare Empfehlung zur Meldepflicht nebst Hinweisen zu rechtlich erforderlichen Sofortmaßnahmen.

  • Beschäftigtendatenschutz

    Wir beraten Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen der modernen Arbeitswelt. Unser Team HR-IT unterstützt Sie in allen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes. Von der Digitalisierung des Bewerbungsverfahrens über die digitale Personalakte zum Home Office und mobilem Arbeiten bis zum Einsatz digitaler Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen – wir stellen die Digitalisierung Ihrer Personalabteilung und Mitarbeiterführung auf datenschutz- und arbeitsrechtlich sichere Füße!

  • Auseinandersetzung mit Datenschutzbehörden

    Nicht erst seit Wirksamwerden der DSGVO vertreten wir Mandanten in Verfahren gegen deutsche Datenschutzbehörden. Die Zahl und Bedeutung der Verfahren hat in den vergangenen Jahren allerdings deutlich zugenommen. Unser Datenschutz-Litigation-Team betreut viele spannende Verfahren für Unternehmen gegen Datenschutzbehörden. Während zum Teil potenziell große DSGVO-Bußgelder im Raume stehen, geht es bisweilen um (vermeintliche) Kleinigkeiten, die aus der Welt geschafft werden müssen.

  • Datenschutzbeauftragter…

    …sind wir nicht selbst. Die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten bieten wir nicht an, weil wir uns daran aufgrund berufsrechtlicher Regelungen gehindert sehen. Als Rechtsanwälte können wir Sie nicht zugleich datenschutzrechtlich beraten und die Funktionen des kontrollierenden Datenschutzbeauftragten wahrnehmen. Wir arbeiten aber mit spezialisierten Datenschutzbeauftragten zusammen, von deren Leistungen wir überzeugt sind. Sprechen Sie uns daher gern auch darauf an.

  • Transfer von Daten in Drittstaaten

    Mit der Verabschiedung der neuen Standarddatenschutzklauseln (SCC) entsteht Handlungsbedarf vor allem bei E-Commerce Betreibern. Wir beraten Sie gerne dazu und übernehmen für Sie die Prüfung von überlassenen Standardvertragsklauseln oder die Erstellung von Mustervorlagen Ihrer Standardvertragsklauseln (inkl. Bestimmungen des AVV). Wir unterstützen Sie bei (Neu-)Verhandlungen, der Aktualisierung und dem Austausch bestehender Vertragsbeziehungen mit Standardvertragsklauseln bzw. der Projektdurchführung „Drittlandstransfer / Schrems II“. Weiter unterstützen wir Sie bei der Durchführung des TIA oder bei der Bereitstellung von entpsrechenden Mustern sowie bei der Beantwortung von Fragekatalogen, Erstellung von FAQs, Anleitungen oder Durchführung von Schulungen für Ihren Verkauf, Procurement oder Legal Departement. Weiterführende Informationen zu den neuen Standarddatenschutzklauseln finden Sie in unserem Beitrag hier. Sie können auch in unserem Webinar zu diesem Thema reinhören (Anmeldung erforderlich, die Eingabe von Echtdaten ist freiwillig).

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Compliance

Die DSGVO sieht gravierende Bußgelder für die Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben vor. Wir unterstützen bei dem Aufbau einer Datenschutzorganisation und den vielen Datenschutzfragen, die sich in der Praxis stellen.

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Vom digitalisierten Bewerbungsverfahren und der digitalisierten Personalakte über Home Office bis zu Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen - wir stellen die Digitalisierung Ihrer Personalabteilung und Mitarbeiterführung auf datenschutz- und arbeitsrechtlich sichere Füße!

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