SRG verletzt mit Beitrag zum Covid-Gesetz das Gebot der Meinungsvielfalt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SRG gegen den Entscheid der UBI abgewiesen.
Während der Pandemie sollten staatliche Corona-Hilfen Unternehmen schnell und unbürokratisch vor existenziellen Folgen der Schließungsanordnungen schützen. Heute geraten viele Betriebe erneut unter Druck, weil diese Hilfen in erheblichem Umfang zurückgefordert werden. Für viele Unternehmen kommt das überraschend, da die Mittel bewilligt, ausgezahlt und bereits zweckgemäß verwendet wurden.
Die Rückforderungen treffen viele in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Lage und können Unternehmen, Selbständige und Kulturbetriebe ernsthaft gefährden. Zudem sind viele Bescheide rechtlich angreifbar, etwa wegen unklarer Begründungen oder wechselnder Rechtsgrundlagen. Deshalb kann es sinnvoll sein, Rückforderungsbescheide rechtlich prüfen zu lassen und fristgerecht Widerspruch einzulegen.
Wir prüfen Rückforderungsbescheide zu Überbrückungshilfen I bis IV, zur November- und Dezemberhilfe, zur Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus sowie zu weiteren Corona-Förderprogrammen. Dabei bewerten wir insbesondere die rechtliche Grundlage, die Begründung des Bescheids und mögliche Verfahrensfehler.
Wird ein Widerspruch zurückgewiesen, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Wir unterstützen bei der gerichtlichen Überprüfung des Rückforderungsbescheids, der rechtlichen Bewertung und der Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Nicht immer beginnt das Problem erst mit einem Rückforderungsbescheid. Häufig zeigen sich Konflikte schon früher, etwa durch Rückfragen der Bewilligungsstelle, Anhörungsschreiben oder Hinweise auf mögliche Rückforderungen.
Nicht immer beginnt das Problem erst mit einem Rückforderungsbescheid. Häufig zeigen sich Konflikte schon früher, etwa durch Rückfragen der Bewilligungsstelle, Anhörungsschreiben oder Hinweise auf mögliche Rückforderungen.