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Wie wir helfen
  • Rechtliche Prüfung von Rückforderungsbescheiden

    Wir prüfen Rückforderungsbescheide zu Überbrückungshilfen I bis IV, zur November- und Dezemberhilfe, zur Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus sowie zu weiteren Corona-Förderprogrammen. Dabei bewerten wir insbesondere die rechtliche Grundlage, die Begründung des Bescheids und mögliche Verfahrensfehler.

  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten

    Wird ein Widerspruch zurückgewiesen, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Wir unterstützen bei der gerichtlichen Überprüfung des Rückforderungsbescheids, der rechtlichen Bewertung und der Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

  • Beratung bereits vor Erlass eines Bescheids

    Nicht immer beginnt das Problem erst mit einem Rückforderungsbescheid. Häufig zeigen sich Konflikte schon früher, etwa durch Rückfragen der Bewilligungsstelle, Anhörungsschreiben oder Hinweise auf mögliche Rückforderungen.

  • Typische Streitpunkte bei Corona-Rückforderungen

    Nicht immer beginnt das Problem erst mit einem Rückforderungsbescheid. Häufig zeigen sich Konflikte schon früher, etwa durch Rückfragen der Bewilligungsstelle, Anhörungsschreiben oder Hinweise auf mögliche Rückforderungen.

Ansprechperson
Albrecht Doering
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Lässt sich der Gang zu den Gerichten nicht vermeiden oder ist er das Mittel der Wahl, braucht man Spezialisten. Wir bündeln unsere in den vergangenen 25 Jahren erworbene Prozesserfahrung in einem schlagkräftigen Team, um auch größere und komplizierte Prozesse zu einem erfolgreichen Ende zu führen.

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Wir beraten in- und ausländische Unternehmen und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

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