Zunächst sorgte der EuGH mit seinem „Stechuhr-Urteil“ im Jahr 2019 für Aufregung, indem er entschied, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichten müssen. Im September 2022 erklärte schließlich das BAG, dass Unternehmen in Deutschland verpflichtet sind die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Konkretisieren könnte sich diese Verpflichtung der Arbeitgeber mit der nunmehr geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes. Das BMAS hat diesbezüglich einen Referentenentwurf vorgelegt.
Im Webinar werden unter anderem folgende Inhalte besprochen:
– Was bedeutet Arbeitszeit?
– Bisherige Rechtslage zur Arbeitszeiterfassung und aktuelle Entwicklungen zur Arbeitszeiterfassung
– Auswirkungen der Vorgaben auf (moderne) Arbeitszeitmodelle und die Vergütung von Überstunden
– Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats