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Wir von HÄRTING Rechtsanwälte AG können, als Registration Authority Agentur der Swisscom, Ihnen bei der Wahl, der Einführung und Umsetzung der qualifizierten Signatur in ihrem Unternehmen helfen.

Wir von HÄRTING Rechtsanwälte AG können Sie bei der Wahl, der Einführung und Umsetzung der qualifizierten Signatur in ihrem Unternehmen beraten. Sie haben beim Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) praktisch grösstmöglichen Handlungsspielraum (siehe unseren Beitrag zur QES): Sie können damit alle Dokumente unterzeichnen und dies volldigital. Vorbehalten bleiben von Form her nur noch Beurkundungen.

Als Registration Authority Agentur von Swisscom können wir Sie identifizieren und als Signierender für Ihr Unternehmen registrieren. Im Gegensatz zur derzeitigen Online-Identifikation, können wir sicherstellen, dass die Registration durch uns, auch nach der COVID-19 Übergangsfrist bestand hat.

Damit können Sie mit der QES loslegen und ihr Unternehmen einen Schritt weiter Richtung Digitalisierung bringen.

Quelle: https://8094bd36e89d42ebfa26aee7e1711656.ds11s3ns.swisscom.com/uploads/uploads/2020/02/FactSheet_SRS-de.pdf

Sie haben Fragen oder Interesse an der qualifizierten elektrischen Signatur, dann kontaktieren Sie Nicole Beranek Zanon