Mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO hat der europäische Gesetzgeber eine bedeutsame Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung geschaffen. Danach reicht es aus, wenn der Verantwortliche ein “berechtigtes Interesse“ an der Verarbeitung hat. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Der Beitrag von Niko Härting, Vitorio Dimov und Patrick Gössling nimmt den Begriff des „berechtigten Interesses“ aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f der DSGVO genauer unter die Lupe.