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Mit der Sitzung vom 4.Juni 2021 hat der Bundesrat die Covid-19- Zertifikate-Verordnung verabschiedet. Nun ist der rechtliche Weg geebnet, um Impf-, Krankheits- und Testzertifikate einzuführen. Der Bundesrat möchte dabei auf moderne Technologie zurückgreifen, wie Apps und QR-Codes, um eine schnelle und sichere Einführung des Zertifikates zu garantieren.

In dieser Verordnung wird einerseits die Form des Zertifikates reguliert und andererseits deren Inhalt. Weiter regelt die Verordnung auch wer diese Zertifikate ausstellen darf und wie die Zertifikate mit dem Ausland kompatibel sind.

 

Der Bundesrat hat dabei beschlossen, dass das Impfzertifikat in einer digitalen Form und einer physischen Form angeboten wird. Um die Fälschungssicherheit zu gewährleisten, werden die Zertifikate mit einem QR-Code versehen. Der Vorteil eines solches QR-Codes ist dabei, dass Personendaten nicht übermittelt oder gespeichert werden müssen.

Das Vorweisen und Überprüfen der Zertifikate wird mit Hilfe von Apps bewerkstelligt, die sich jeder herunterladen kann.

 

Das vorgesehene System des BIT ist mit dem EU Digital COVID Certificate kompatibel und eine gegenseitige Anerkennung ist dabei möglich. Damit erleichtert dies das Reisen innerhalb von Europa.

 

Die Covid-19-Verordnung Zertifikate ist ab dem 07.06.2021 in Kraft und das System wird der Bevölkerung schrittweise zugeführt. Ende des Monates sollten dabei aber alle Personen, welche die Voraussetzungen des Zertifikates erfüllen, Zugang zu diesem haben.

 

Bleibt zu hoffen übrig, dass das BIT die IT-Sicherheit im Griff hat.