Folge 40 des Data Navigator Podcast ist eine Sonderfolge ohne Gast: Hubertus von Roenne und Martin Schirmbacher ordnen die aktuellen regulatorischen Entwicklungen rund um den Data Act ein. Es gibt Neues aus Berlin und aus Brüssel.
Teil 1: Das Data-Act-Durchführungsgesetz Wir beginnen mit dem Blick nach Berlin: Das Durchführungsgesetz zum Data Act hat dann jetzt doch überraschend schnell den Bundestag passiert. Wir erklären, warum es überhaupt ein nationales Begleitgesetz braucht und was die beiden Schwerpunkte sind: die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde und die Ausgestaltung der Bußgelder. Dabei schauen wir auf die vier Bußgeldstufen – von fünfzigtausend bis fünf Millionen Euro – und erklären, warum die hohen Beträge nur für Gatekeeper nach DSA und DMA relevant sind.
Besonders diskutieren wir die überraschende Herausnahme von Art. 4 Abs. 13 Data Act aus dem Bußgeldkatalog – einer Kernvorschrift, die regelt, unter welchen Voraussetzungen Hersteller IoT-Daten ihrer Kunden weiternutzen dürfen. Wir erörtern, ob das mit der europarechtlichen Pflicht zu wirksamen Sanktionen vereinbar ist und was die Bundesnetzagentur alternativ an Durchsetzungsinstrumenten hat – insbesondere Anordnungen und Zwangsgelder.
Teil 2: Der Digitale Omnibus Im Hauptteil widmen wir uns dem Digitalen Omnibus der EU-Kommission. Wir erläutern die Hintergründe: den Draghi-Bericht, den Druck der Mitgliedstaaten und das Versprechen der Kommission, die europäische Digitalregulierung zu vereinfachen. Kern des Vorhabens ist die Konsolidierung von Data Act, Data Governance Act und Open Data Directive in einem einzigen Datengesetz – dem Data Act.
Wir analysieren die wesentlichen Stoßrichtungen des Omnibus: Widersprüche zwischen bestehenden Gesetzen beseitigen, Definitionen schärfen, Ausnahmen für KMUs erweitern und die Überschneidungen zwischen Datennutzung und DSGVO klarer adressieren.
Anschließend schauen wir auf die Konsultationsphase und die rund 170 eingegangenen Stellungnahmen. Auf Herstellerseite reichen die Forderungen von einer Ausnahme für B2B-Daten über die Beschränkung auf reinen Lesezugang bis zur sektoralen Herausnahme etwa von Batteriedaten. Wir ordnen ein, warum viele dieser Extrempositionen keine Chance haben werden.
Auf Nutzerseite registrieren wir einen erfreulichen Trend: Mehr Nutzer melden sich zu Wort, liefern konkrete Use Cases – etwa aus dem ÖPNV – und fordern die Einbeziehung historischer Daten aus der Zeit vor dem 12. September 2025. Wir diskutieren, warum diese Altdaten für Predictive Maintenance und für die Bewertung und Finanzierung von Bestandsanlagen essentiell sein können.
Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf den weiteren Zeitplan, die zu erwartenden Trilogverhandlungen und die beteiligten Akteure – von Axel Voss über die irische Council-Präsidentschaft bis zur DG Connect. Außerdem geben wir konkrete Tipps: Jetzt mit Herstellern und Nutzern in den Dialog treten, die Bundesnetzagentur im Blick behalten und auf sektorale Standardisierungsinitiativen achten.
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