Im Rahmen der für das laufende Jahr vorgesehenen Evaluation der DSGVO hat die Datenschutzkonferenz unter Federführung des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg eine Stellungnahme erarbeitet.
In diesem Zusammenhang fand im Juni 2019 eine Öffentliche Anhörung statt, zu der auch RA Sebastian Schulz von HÄRTING Rechtsanwälte als Sachverständiger geladen war. Eine Zusammenfassung der dort vertretenen Thesen findet sich in der aktuellen Ausgabe der Datenschutz und Datensicherheit. Angeregt werden darin u.a. Anpassungen der Pflichtinformationen, praxisgerechte Begrenzungen der Rechte auf Auskunft, Löschung und Widerruf der Einwilligung sowie eine Neukonzeption der zweckändernden Weiterverarbeitung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO.