Seit dem 12. September 2025 gilt der Data Act. Er regelt unter anderem die Bereitstellung von Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte und verbundener Dienste entstehen.
Verlangt ein Nutzer, dass der Dateninhaber diese Daten einem Dritten zur Verfügung stellt, müssen Dateninhaber und Datenempfänger einen Vertrag über die Datenbereitstellung schließen. Die Vertragsbedingungen müssen fair, angemessen und nichtdiskriminierend sein. Diese Anforderungen werden unter dem Begriff FRAND zusammengefasst: Fair, Reasonable and Non-Discriminatory.
In seinem Beitrag „FRAND im Data Act: Was dürfen Daten kosten?“ untersucht Dr. Martin Schirmbacher, unter welchen Voraussetzungen Daten ausnahmsweise nicht herausgegeben werden müssen und wie eine angemessene Vergütung für die Datenbereitstellung ausgestaltet werden kann. Außerdem erläutert er, welche besonderen Regelungen und Privilegien für kleine und mittlere Unternehmen gelten.
Der Beitrag ist in Heft 7/2026 des IT-Rechts-Beraters auf den Seiten 182 bis 184 erschienen.