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Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist unmittelbar anwendbares Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Wesentliche Teile des nationalen Datenschutzrechts wurden durch sie ersetzt.

Es besteht nach wie vor Unsicherheit über die genaue Anwendung und Auslegung des neuen Rechts. Die Verordnung enthält zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, die europaweit einheitlich auszulegen sind, entsprechende Rechtsprechung und Verwaltungspraxis existiert nur in Teilen.

Der Rechtsanwender erhält mit dem Kommentar eine umfassende Orientierung im Hinblick auf den sehr komplexen Verordnungstext und veranschaulicht das Zusammenspiel der einzelnen Artikel mit der Vielzahl von Erwägungsgründen.

Damit bietet der Kommentar eine Hilfestellung für die europaweit einheitliche Interpretation der teilweise sehr politisch geprägten Kompromisslösungen. Insgesamt erschließt sich der Text und seine Konsequenzen für die nationale Rechtsanwendung nur, wenn man die Entstehungsgeschichte kennt.