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Die EU weitet die Informationspflichten zu Gewährleistungsrechten und Garantien im Handel deutlich aus. Ab Herbst 2026 müssen Online- und stationäre Händler standardisierte Musterhinweise („harmonisierte Mitteilung“ und – unter engen Voraussetzungen – ein Garantielabel) verwenden. Wir fassen zusammen, was insofern gilt.

Die neuen Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantien gelten ab dem 27. September 2026. Das deutsche Umsetzungsgesetz zur „Empowering Consumers“-Richtlinie wurde im Februar 2026 verkündet, Gestaltung und Inhalt der Muster legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindlich fest. Betroffen ist jeder Verkauf von Waren an Verbraucher, und zwar im Onlineshop ebenso wie in der Filiale, im Katalog oder am Telefon. Reine B2B-Geschäfte sind nicht erfasst.

Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte für die Praxis zusammen. Die ausführliche Auseinandersetzung mit den Vorgaben finden Sie in unserem Beitrag in der CR.

Die harmonisierte Mitteilung zur Gewährleistung

Die harmonisierte Mitteilung ist bei jedem Warenkauf mit Verbrauchern zu verwenden, auch beim Verkauf gebrauchter Ware. Sie ist nicht produktbezogen, sondern eine allgemeine Information über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, und darf inhaltlich wie gestalterisch nicht verändert werden. Online muss sie farbig dargestellt werden, offline genügt eine schwarz-weiße Fassung, die dann allerdings mindestens das Format DIN A4 haben muss.

Welche Anforderungen sich daraus ergeben, hängt vom Vertriebskanal ab:

Kanal Vor Vertragsschluss Nach Vertragsschluss
Onlineshop Farbige Mitteilung; nach unserer Auffassung genügt ein klar bezeichneter Link, etwa „Ihre Rechte bei Mängeln“, oder die Einbindung in die AGB Spätestens mit Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. als Anhang zur Bestellbestätigung oder im Anschluss an die AGB; ein Download-Link genügt nicht
Marktplatz Wie im Onlineshop; die Umsetzung hängt von den Funktionen der Plattform ab, die Pflicht bleibt beim Händler Wie im Onlineshop
Filiale Mitteilung in mindestens DIN A4, gut wahrnehmbar, z. B. im Kassenbereich Keine gesonderte Pflicht
Katalog, Flyer, Telefon, Teleshopping Ist eine Darstellung in A4 nicht möglich, greifen die Erleichterungen für begrenzten Raum oder begrenzte Zeit (Art. 246a § 3 EGBGB) Spätestens mit Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger

Zur Platzierung im Onlineshop werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Teilweise wird eine Einbindung auf jeder Produktseite verlangt. Wer das Risiko einer Abmahnung möglichst gering halten will, sollte das in die Abwägung einbeziehen.

Das Garantielabel „GARAN“

Das Garantielabel ist nur in wenigen Fällen verpflichtend. Es müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Hersteller gewährt eine Haltbarkeitsgarantie, also keine bloße Zufriedenheits-, Geld-zurück- oder Funktionsgarantie.
  2. Die Garantie gilt für die gesamte Ware und nicht nur für einzelne Teile wie Akku, Motor oder Rahmen.
  3. Die Garantie ist kostenlos und läuft länger als zwei Jahre.
  4. Der Hersteller hat den Händler über die Garantie informiert. Eine eigene Nachforschungspflicht des Händlers besteht nicht.

Als Hersteller gilt dabei nicht nur, wer die Ware produziert, sondern auch der Importeur in die EU und jeder, der seinen Namen oder seine Marke auf der Ware anbringt. Händler mit Eigenmarken sollten daher prüfen, ob sie selbst in der Rolle des Herstellers sind.

Greift die Pflicht, ist das Label produktbezogen einzusetzen. Im Onlineshop gehört es farbig neben das Produktbild, wobei eine verkürzte Darstellung genügt, die sich bei Klick oder Mouse-over vollständig öffnet. Zusätzlich muss es unmittelbar vor Abgabe der Bestellung im Warenkorb erscheinen. In der Filiale muss das Label mindestens 9,5 × 10 cm groß sein und kann am Regal angebracht werden, wenn es nicht auf die Verpackung passt. Über die Bedingungen der Garantie ist nach unserer Einschätzung in der Regel weiterhin gesondert zu informieren.

Unterstützung bei der Umsetzung

Besonders Händler, die über mehrere Kanäle verkaufen, stehen vor der Frage, an welcher Stelle welche Information in welcher Form erscheinen muss und wie Garantiedaten von Herstellern verlässlich den richtigen Produkten zugeordnet werden. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen für Onlineshop, Marktplatz, Filiale und Printkanäle rechtssicher und ohne unnötigen Aufwand umzusetzen. Sprechen Sie uns an.