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Digitalisierung prägt nicht erst seit 2020 unser Leben, auch wenn man das Gefühl hat, bei einigen Lebensbereichen ist das Corona bedingt tatsächlich erst seit März 2020 der Fall. Digitale Produkte, digitale Plattformen, digitale Anwendungen, digitale Inhalte – die digitale Welt prägt unser Leben schon lange. Auch der europäische und der nationale Gesetzgeber musste und muss sich dem stellen.

Eine ganze Reihe von neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt daher nun auf Unternehmen zu, egal ob digital verkauft wird (das „Wie“) oder digitale Produkte (das „Was“) angeboten werden. IT-Sicherheitsgesetz 2.0, Digital Service Act, P2B-Verordnung, Digitale-Inhalte-Richtlinie, Warenkauf-Richtlinie enthalten einige Neuregelungen, mit denen man sich noch in diesem Jahr beschäftigen muss.

Die Rechtsanwälte Daniel Schätzle und Julius Mayer gaben in Ihrem Webinar am 30.4. einen Überblick zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, für wen und ab wann diese gelten und was bis dahin zu tun ist. Zu den Inhalten gehören etwa:

· Überblick zu Neuerungen für den E-Commerce
· IT-Sicherheitsrecht 2.0 jenseits von KRITIS-Unternehmen
· Updatepflichten für digitale Produkte
· Änderungen im Gewährleistungsrecht für Verbraucher
· Neue Informationspflichten beim Vertrieb digitaler Produkte
· Haftung der Plattformanbieter und Händler
· Wirksamkeitsanforderung für Plattform-AGB