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Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen für online geschlossene B2C-Verträge eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Der neue § 356a BGB enthält detaillierte Vorgaben zur Ausgestaltung dieses Prozesses und schafft damit erheblichen Umsetzungsbedarf im Online-Handel.

Der Aufsatz von Eva Behling und Dr. Martin Schirmbacher analysiert die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Online-Widerrufsfunktion und zeigt, welche Herausforderungen sich daraus für Unternehmen ergeben. Im Mittelpunkt stehen der Anwendungsbereich der Vorschrift, die Ausgestaltung des vierstufigen Widerrufsprozesses, die Anforderungen an Beschriftung, Platzierung und Zugänglichkeit sowie die Pflichten zur Eingangsbestätigung und Dokumentation. Der Beitrag beleuchtet zudem Besonderheiten bei Plattformen, Marktplätzen und Multi-Channel-Vertriebsmodellen und ordnet die Neuregelung in ihren unionsrechtlichen Hintergrund ein. Zugleich hinterfragt er kritisch, ob die verpflichtende elektronische Widerrufslösung im Online-Handel tatsächlich zu einem spürbaren zusätzlichen Verbraucherschutz führt.

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