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Nicht selten fehlen in Unternehmen klare Prozesse zum Datenschutz für das On- und Offboarding  ihrer Mitarbeiter. Auch schon am ersten Arbeitstag.

Schon am ersten Arbeitstag können Datenschutzverstöße vorkommen, die im Nachhinein nur schwer oder gar nicht zu korrigieren sind.Zudem mag sich ein unzufriedener Mitarbeiter nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geneigt fühlen, mutmaßliche Verstöße bei der Datenschutzbehörde anzuzeigen. Ein solcher Verstoß ist schnell passiert, man denke nur an nicht gelöschte Fahrtwege im Navigationssystem des ehemaligen Dienstwagens.

Aus diesem Grund ist es ratsam, auch das On-und Offboarding von Mitarbeitern datenschutzkonform zu gestalten.

Das Webinar befasste sich unter anderem mit folgenden Fragen:

  • Wie und worüber ist der neue Mitarbeiter über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu informieren?
  • Welche Systeme und Arbeitsmittel können personenbezogene Daten enthalten?
  • Was passiert mit den Mails das ausscheidenden Mitarbeiters?
  • Wie umgehen mit privaten Mails und Dateien, die noch auf dem Arbeitsgerät gespeichert sind?
  • Was darf auch nach Ausscheiden des Mitarbeiters gespeichert werden?

In ihrem Webinar gab 15. März 2019 unsere Kollegin Katharina Wölk einen Überblick über die Vorgaben des Datenschutzes  beim On- und Offboarding von Mitarbeitern.