Die Entwicklung und der Betrieb von Apps sind längst keine rein technischen Projekte mehr. Wer eine App betreibt, bewegt sich in einem zunehmend regulierten Umfeld. Besonders im Fokus steht dabei der Datenschutz. Doch auch das Vertragsrecht, Immaterialgüterrecht, Verbraucherschutz und regulatorische Anforderungen der App-Stores stellen Betreiber vor komplexe Herausforderungen.
Datenschutz und Datensicherheit: Das Rückgrat jeder App
Der Datenschutz ist das Kernanliegen jeder modernen App-Compliance. Gemäss Art. 19 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) besteht eine umfassende Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen. App-Betreiber müssen in einer leicht zugänglichen und klaren Datenschutzerklärung offenlegen, welche Personendaten zu welchen Zwecken erhoben, gespeichert und verwendet werden.
Wird die App durch Dritte technisch betreut, kann eine Auftragsbearbeitung im Sinne von Art. 9 DSG vorliegen. In diesem Fall ist ein Vertrag mit dem Auftragsbearbeiter erforderlich, der spezifische Mindestinhalte wie etwa die Weisungsgebundenheit des Auftragsbearbeiters und die Rückgabe oder Löschung der Daten nach Vertragsende enthalten muss.
Nicht zu unterschätzen sind auch die Anforderungen an die Datensicherheit. Gemäss Art. 8 DSG müssen technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) ergriffen werden, um Personendaten vor unbefugtem Zugriff oder Verlust zu schützen. In der Praxis bedeutet dies unter anderem die Verschlüsselung von Daten, die Implementierung von Zugriffskontrollen und ein sorgfältiges Berechtigungskonzept. Zudem gelten die datenschutzrechtlichen Prinzipien auch für Cookies und Tracking-Mechanismen innerhalb von Apps.
Vertragsrechtliche Rahmenbedingungen und AGB
Eine App ist nicht nur ein technisches Produkt, sondern auch eine rechtliche Beziehung zwischen Anbieter und Nutzer. Diese Beziehung sollte in klaren, transparenten und rechtlich einwandfreien Nutzungsbedingungen geregelt sein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen verständlich formuliert und für den durchschnittlichen Nutzer zumutbar sein. Überraschende oder missbräuchliche Klauseln sind unzulässig und können gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen, insbesondere Art. 8 UWG.
Immaterialgüterrechte: Schutz des digitalen Produkts
Der Quellcode einer App ist urheberrechtlich geschützt. Wer eine App entwickeln lässt, muss daher sicherstellen, dass sämtliche notwendigen Nutzungsrechte rechtswirksam vom Entwickler eingeräumt wurden. Dies betrifft nicht nur den Code selbst, sondern auch Designelemente, Schnittstellen und die Dokumentation.
Gleichzeitig sind auch Drittinhalte wie Fonts, Icons, Bilder oder Musikstücke zu beachten. Ihre Nutzung ist oft nur auf Grundlage lizenzrechtlicher Vereinbarungen erlaubt.
Vor der Veröffentlichung der App ist zudem eine Markenrecherche zu empfehlen. Der geplante App-Name und das Logo sollten auf mögliche Kollisionen mit bestehenden Marken geprüft werden.
E-Commerce und Verbraucherschutz: Pflichten im digitalen Handel
Enthält eine App auch kommerzielle Funktionen wie der Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, greifen die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit der Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG sind App-Betreiber verpflichtet, ihre Identität und eine gültige E-Mail-Adresse klar offenzulegen und bei Bestellungen unverzüglich eine Bestellbestätigung an den Kunden auf elektronischem Weg zu versenden.
Obwohl manche Anforderungen – wie etwa die Möglichkeit zur Korrektur vor dem Vertragsabschluss oder die unmittelbare elektronische Bestellbestätigung – in Apps nicht immer vollständig umgesetzt werden können, ist eine möglichst konsistente Umsetzung empfehlenswert.
Auch werbliche Inhalte unterliegen Beschränkungen. Insbesondere Push-Benachrichtigungen und Newsletter dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer versendet werden.
Anforderungen der App-Stores
Neben den gesetzlichen Bestimmungen müssen App-Betreiber auch die spezifischen Vorgaben der App-Stores beachten. Im Apple App Store müssen Datenschutzinformationen transparent mittels „Privacy Nutrition Labels“ offengelegt werden.
Im Google Play Store gilt Ähnliches: Die Datennutzung ist im Rahmen des „Data Safety“-Formulars offen darzulegen. Zudem bestehen klare Vorgaben hinsichtlich der Berechtigungen und der Verwendung von Werbe-IDs.
Die Nichteinhaltung von Vorgaben kann zur Ablehnung oder Entfernung der App führen, unabhängig von der rechtlichen Situation im jeweiligen Land. Die Store-Richtlinien müssen somit ebenfalls aktiv in den Entwicklungsprozess einbezogen werden.
Fazit: Rechtliche Compliance als Erfolgsfaktor
Apps sind rechtlich komplexe Produkte. Für den erfolgreichen App-Betrieb müssen sowohl die Datenschutzrechtlichen Regelungen, sowohl als auch die anderen Rechtsgebiete umfassend berücksichtigt werden. Nur wer frühzeitig eine juristisch fundierte und strukturiert dokumentierte Strategie verfolgt, kann Risiken minimieren und die App langfristig erfolgreich am Markt positionieren. Der rechtssichere Betrieb ist damit nicht nur ein Compliance-Thema, sondern auch ein strategischer Wettbewerbsvorteil.
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Quellen